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Niedersachsen modernisiert das Vollstreckungsverfahren

Niedersachsen gestaltet das Vollstreckungsverfahren neu. Das hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen. Die Vollstreckung von Ansprüchen des Landes, der Kommunen und der sonstigen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, soll effektiver gestaltet werden. Die Vollstreckungsbehörden sollen stärker angehalten werden, während des gesamten Verfahrens auf eine gütliche und zügige Erledigung hinzuwirken.

Zukünftig tritt an die Stelle der sog. Eidesstattlichen Versicherung die „Vermögensauskunft“. Die Vollstreckungsbehörden können durch die Abnahme der „Vermögensauskunft“ in jedem Stadium des Vollstreckungsverfahrens die notwendigen Auskünfte bei der Schuldnerin oder dem Schuldner erheben. Unnötige Vollstreckungsmaßnahmen zu Lasten der Schuldnerin oder des Schuldners können so vermieden und die Vollstreckung effektiver gestaltet werden.

Die Vollstreckungsbehörden werden zudem erstmals konkret verpflichtet, auf eine gütliche und zügige Erledigung des Vollstreckungsverfahrens hinzuwirken. Damit können die Behörden optimal auf die Situation der Schuldner oder des Schuldners eingehen und individuelle Lösungen finden.

Die Vorschriften des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes orientieren sich an der Zivilprozessordnung (ZPO). Die im Jahr 2011 in der ZPO erfolgten Änderungen sollen jetzt in das NVwVG übernommen werden. Der Gesetzesentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.01.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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