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Niedersachsen will gerechtere Kostenverteilung bei der Kampfmittelbeseitigung - Bund soll Länder finanziell besser unterstützen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Wiedereinbringung einer Bundesratsinitiative beschlossen, mit der eine angemessene Lastenteilung zwischen Bund und Ländern bei der Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten erreicht werden soll. Ziel der gemeinsam mit Brandenburg auf den Weg gebrachten Initiative ist es, die sogenannte Staatspraxis des Bundes zu beenden, nach der der Bund den Ländern nur die Aufwendungen für die Kampfmittelräumung auf bundeseigenen Liegenschaften sowie für die Bergung und Vernichtung sogenannter reichseigener Munition und Kampfmittel auf sons­tigen, nicht bundeseigenen Flächen erstattet. Nach dem Gesetzesvorschlag soll der Bund künftig den Ländern die Kosten der Kampfmittelräumung auch alliierter Munition und Altlas­ten, die in Vorbereitung und Folge des Zweiten Weltkrieges entstanden sind, erstatten. Der Antrag wird in der nächsten Bundesratssitzung am 11. Juli 2014 behandelt.

Rüstungsaltlasten sind auch annähernd siebzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges nach wie vor ein wichtiges Thema. Die Rüstungsaltlastenproblematik ist nicht nur auf Flä­chen der chemischen Rüstungsproduktion und Munitionslagerstätten beschränkt. Vielmehr sind damit auch alle Boden-, Wasser- und Luftverunreinigungen durch Chemikalien aus kon­ventionellen und chemischen Kampfstoffen umfasst. Zu erinnern ist in diesem Zusammen­hang auch daran, dass im Juni 2010 bei der Detonation einer freigelegten Fliegerbombe in Göttingen drei Bedienstete des Niedersächsischen Kampfmittelbeseitigungsdienstes ums Leben gekommen sind.

Zu den Gefahren von Personen- und Sachschäden, die von den in Boden und Gewässern verborgenen Kampfmitteln ausgehen, kommt hinzu, dass die aus Geldmangel verzögerte Beseitigung der Rüstungsaltlasten die Nutzung der betroffenen Flächen verhindert. Beson­ders stark betroffene Länder sind mit dieser Situation finanziell überfordert.

Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durch­geführt. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Um­weltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese Untersuchungen führten zum Teil zu erheblichen Kontaminationen des Bo­dens und des Grundwassers: Danach wurden 181 Standorte in Niedersachsen als Rüs­tungsaltlasten eingestuft.

Bei dem Antrag handelt es sich um die Wiedereinbringung einer Initiative, die bereits 2011 federführend von Niedersachsen und mitantragstellend von Brandenburg dem Bundesrat zugeleitet und deren Einbringung in den Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der da­malige Gesetzentwurf gilt jedoch nach dem Diskontinuitätsprinzip mit Ablauf der Wahlperiode des 17. Deutschen Bundestages als erledigt, so dass eine Wiedereinbringung durch den Bundesrat (gemäß Grundgesetz Artikel 76 Absatz 1) erforderlich ist.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.07.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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