Niedersächsisches Glücksspielgesetz soll geändert werden: Entwurf geht in den Landtag – Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrages vorgesehen
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben am 16. März 2017 den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Er soll nun in Niedersachsen ratifiziert werden. Gleichzeitig ist auch eine Änderung des Glücksspielgesetzes geplant. Einen entsprechenden Entwurf des Innenministeriums hat die Landesregierung am (heutigen) Mittwoch zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Die Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten sich darauf verständigt, die Begrenzung der Konzessionen für Sportwetten aufzuheben. Damit reagieren die Länder auf eine rechtliche Blockadesituation. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, bundesweit lediglich 20 Konzessionen an Sportwetten-Anbieter zu vergeben. Dies konnte jedoch aufgrund eines gerichtlichen Stopps der Vergabe nicht umgesetzt werden. Nach der Marktöffnung sollen nun 35 Bewerber eine vorläufige Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten erhalten. Voraussetzung für einen positiven Bescheid war die Erfüllung der Mindestanforderungen im bisher vom Bundesland Hessen durchgeführten Konzessionsverfahren. Die provisorischen Erlaubnisse sind zunächst ein Jahr gültig.
Weiterhin sieht der neue Staatsvertrag vor, die bisher in der Zuständigkeit Hessens liegenden Aufgaben zur Koordination und Unterstützung der Glücksspielaufsichtsbehörden, des Glücksspielkollegiums, des Fachbeirats und des Sportbeirats auf andere Länder zu verteilen. Zudem soll die Zuständigkeit Niedersachsens zur Unterbindung von Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel auf Nordrhein-Westfalen übertragen werden.
In dem Gesetzentwurf ist unter anderem eine Anpassung und Konkretisierung der Vorschriften für Wettbüros (so genannte Wettvermittlungsstellen) vorsehen. Als Folge des Wegfalls einer Begrenzung von Sportwetten-Anbietern soll auch für Wettbüros die bislang geltende Kontingentierung entfallen. Durch die hohen Anforderungen an Wettbüros soll auch weiterhin eine wirksame Begrenzung und Steuerung der Wettvermittlung gewährleisten bleiben.
Insbesondere soll auch ein effektiverer Jugend- und Spielerschutzes wirksam und die Suchtprävention verbessert werden. So sind – in Anlehnung an Regelungen für Spielhallen – Mindestabstände für Wettbüros untereinander sowie zu Jugend- und Suchthilfereinrichtungen geplant. Weiter verbietet der Gesetzesentwurf das Aufstellen von Geldautomaten, die Bereitstellung bargeldloser Zahlungswege und den Ausschank von Alkohol.
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erstellt am:
24.05.2017
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