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Öffentlicher Gesundheitsdienst soll Solarien überwachen

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Niedersächsischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst zur Anhörung freizugeben.

Ein Ziel des Gesetzes ist es, den Landkreisen und kreisfreien Städten die nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) erforderliche Überwachung der Solarien und Sonnenstudios zu übertragen. Im NiSG ist unter anderem das Nutzungsverbot von Solarien für Minderjährige geregelt. Darüber hinaus müssen Landkreise und kreisfreie Städte die geräte- und nutzungsbezogenen Anforderungen an Solarien sowie Informations- und Dokumentationspflichten der Solarienbetreiber überwachen. Die Anforderungen dazu sind in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) festgelegt.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.04.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Michael Jürdens

Nds. Staatskanzlei
Stellv. Regierungssprecher
Planckstr. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6949
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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