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Olaf Lies: „Gesetzlichen Naturschutz weiter stärken“ – Niedersächsischer Weg wird im weiteren Verfahren eingebracht

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie weiterer Gesetze zum Naturschutz in den Niedersächsischen Landtag einzubringen. „Damit stärken wir den gesetzlichen Naturschutz in Niedersachsen und bereiten die Grundlage für die weiteren Änderungen, die aus dem gemeinsamen Niedersächsischen Weg erarbeitet werden“, so Umweltminister Olaf Lies. „Wir wollen keine Zeit mehr verlieren. Nach der Einigung der Allianz für Arten- und Naturschutz sollen weitere notwendige Änderungen dann über den Landtag eingebracht werden. Das Ziel jetzt ist vor allem, Eingriffe in Natur und Landschaft genehmigungspflichtig zu machen.“ So solle beispielsweise der Schutz von Wallhecken mit Blick auf deren ökologische Funktion für den Biotopverbund und das Erscheinungsbild eines durchgehenden Wallheckenbandes verbessert werden. Geplant ist auch eine Erweiterung der Verordnungsermächtigung für die Gewährung des Erschwernisausgleichs für Wald in Natura 2000-Gebieten, auch soweit in Landschaftsschutzgebieten gelegen.

Mit dem Änderungsgesetzentwurf sollen zudem die Gesetze für die Nationalparke „Harz (Niedersachsen)“ und „Niedersächsisches Wattenmeer“ sowie das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ an die Fortentwicklung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes angepasst werden. Das Kartenwerk des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ soll an die seit 2001 eingetretenen natürlichen, deichbaulichen und vor allem kartografischen Veränderungen technisch angepasst werden. „Einheitliche und digitale Karten machen Sinn – vor allem für die bessere Nutzbarkeit und Transparenz“, so Umweltminister Lies.

In seiner jetzigen Fassung greift der Gesetzesentwurf noch nicht alle Regelungen auf, die zur Umsetzung des „Niedersächsischen Wegs“ erforderlich werden. Mit dieser bundesweit einmaligen Vereinbarung zwischen Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer sowie Natur- und Umweltschutzverbänden verpflichten sich alle Beteiligten zu noch stärkeren und ambitionierten Maßnahmen im Artenschutz, bei Biodiversität und beim Umgang mit der Ressource Landschaft. „An dem Vertrag ist viele Monate intensiv gearbeitet worden, alle Prozesse der Vorbereitung sind abgeschlossen. Gemeinsam mit unseren Partnern stimmen wir parallel die gesetzlichen Ergänzungen ab, die für die Umsetzung des Niedersächsischen Weges erforderlich sind. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen soll der Entwurf dann entsprechend ergänzt werden. So vermeiden wir Verzögerungen und streben in dem Zeitrahmen, den wir ursprünglich bereits für die Novelle vorgesehen hatten, ein Paket neuer gesetzlicher Regelungen an, dass den Arten- und Naturschutz in Niedersachen deutlich voranbringen soll“, so Lies.

„Damit wird deutlich, dass der Niedersächsische Weg ein konsequenter, schneller und finanziell abgesicherter Weg für deutlich mehr Natur- und Artenschutz in Niedersachsen ist. Vergleichbares hat es in diesem Land noch nicht gegeben“, so der Umweltminister. „Mit diesem gestuften Vorgehen folgen wir auch dem Wunsch der Umweltverbände, möglichst keine Zeit mehr zu verlieren.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.07.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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