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Patientensicherheit stärken: Kabinett bringt Novellierung des Krankenhausgesetzes auf den Weg

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Montag ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Patientensicherheit im Krankenhaus weiter stärken soll. Die angestoßene Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes greift den Handlungsbedarf in den Bereichen der Arzneimittelsicherheit, der Identifikation von Fehlern und des Umgangs mit berufsbezogenen Belastungen beim Personal auf. Der Gesetzentwurf wird nunmehr den betroffenen Verbänden zur Anhörung vorgelegt. Er sieht unter anderem vor, dass alle niedersächsischen Krankenhäuser Arzneimittelkommissionen einrichten und die Funktion der sogenannten Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker etablieren. Der regelmäßige Austausch und die intensive Beratung des ärztlichen und pflegerischen Personals zu Arzneimitteltherapie und -verbrauch könnten dazu beitragen, Medikationsfehler zu reduzieren und eventuellen Missbrauch aufzudecken, erläuterte Ministerin Rundt.

Neu sind auch interdisziplinäre Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen und ein anonymes Fehlermeldesystem. Diese Instrumente erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass nicht nur Behandlungsfehler, sondern auch Verdachtsmomente für kriminelles Handeln frühzeitig erkannt und umgehende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Der Landespatientenschutzbeauftragte soll die Krankenhäuser beim Umgang mit Auffälligkeiten und Meldungen, die auf eine besondere Gefährdung der Patientensicherheit schließen lassen, beraten.

Um eine hohe Dauerbelastung des medizinischen und pflegerischen Personals zu vermeiden, sollen die Krankenhäuser außerdem verpflichtet werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Umgang mit berufsbezogenen Belastungen zu unterstützen, beispielsweise in Form von Supervision oder Rotationssystemen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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