Pistorius: „Neuordnung der Besoldung für die Bürgermeister und Landräte in Niedersachsen“
Die Niedersächsische Landesregierung hat heute die Anhörung der Verbände zum Entwurf einer neuen kommunalen Besoldungsverordnung eingeleitet.
Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hatte die Neueinstufung der Bürgermeister und Landräte bereits 2010 unter dem damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff und später auch unter Ministerpräsident David McAllister angekündigt. Die ursprünglich schon für Dezember 2011 geplante positive Entscheidung über die Anhebung der Ämter war jedoch kurzfristig von der früheren Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode zurückgestellt worden. Die hatte zu großem Unmut und Vertrauensverlust in den Reihen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten und der kommunalen Spitzenverbände geführt. Im Laufe der vergangenen Monate sind unter der neuen Landesregierung die verschiedenen Eckpunkte für eine Neueinstufung mit den Spitzenverbänden erneut erörtert worden.
In dem jetzt vorliegenden Verordnungsentwurf werden die Ämter der kommunalen Beamtinnen und Beamten auf Zeit den unterschiedlichen Besoldungsgruppen neu zugeordnet. Es ist vorgesehen, die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Landrätinnen, Landräte, Regionspräsidentin, Regionspräsident) um eine Besoldungsgruppe oder durch eine entsprechende Amtszulage höher einzustufen. Damit wird der größeren politischen Verantwortung innerhalb der Kommunalverwaltung Rechnung getragen, die aus der Direktwahl resultiert. Größere Kommunen sollen besser in die Lage versetzt werden, auch in Zukunft qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Leitungsebene der Kommune zu gewinnen.
Mit dem Verordnungsentwurf soll zudem künftig die Höhe der Besoldung für sämtliche Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte unabhängig vom Dienstalter bemessen werden. Diese Differenzierung ist auch deshalb nicht mehr sachgerecht, weil aufgrund der besonderen kommunalverfassungsrechtlichen Stellung von den direkt gewählten Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten gesetzlich keine nachgewiesene Berufserfahrung für die Wählbarkeit und die Ausübung des Amtes verlangt wird.
Durchschnittlich liegt der Einkommenszuwachs zwischen rund 387€ und 482€ monatlich. In Folge dieser erforderlichen systembedingten Umstellung kann es bei einzelnen wenigen jüngeren Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten in Gemeinden und Samtgemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 15.000 auch zu höheren Gehaltssteigerungen kommen.
Gleichzeitig sollen ebenfalls die allgemeinen Stellvertreter der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten sowie die übrigen Beamtinnen und Beamten auf Zeit in Landkreisen und in Gemeinden und Samtgemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 40.001 um eine Besoldungsgruppe höher eingestuft werden. Bei den übrigen Beamtinnen und Beamten auf Zeit in Gemeinden und Samtgemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 40.000 bleibt die Besoldungshöhe unverändert.
Die Einstufung der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten wird dann vergleichbar sein mit der Einstufung dieses Personenkreises in unseren Nachbarländern Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Die Landesregierung kommt mit der Neufassung der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung einer von den kommunalen Spitzenverbänden unter Hinweis auf die besondere kommunalverfassungsrechtliche Stellung der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten erhobenen Forderung nach. Die Neuregelungen sollen nach Abschluss des vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens und der Verkündung der Verordnung zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.Artikel-Informationen
erstellt am:
03.09.2013
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