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Ressourcenschutz und Inflationsausgleich: Kabinett bringt Anpassung der Wasserentnahmegebühr auf den Weg

Das Land Niedersachsen will zum 1. Januar 2015 die Wasserentnahmegebühr (WEG) erst­mals seit ihrer Einführung im Jahr 1992 anpassen. Lediglich für Wasserentnahmen zur Küh­lung ist Ende der 1990er Jahre eine Erhöhung erfolgt. Dies soll bei der jetzt geplanten An­passung berücksichtigt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Nie­dersächsischen Wassergesetzes (NWG) sieht eine Anhebung der Gebührensätze um die eingetretene Inflationsrate vor. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am (heutigen) Dienstag zur Anhörung der Gebührenschuldner freigegeben.

Die Wasserentnahmegebühr – auch bekannt als der so genannte „Wasserpfennig“ oder „Wassercent“ - ist für das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser zu zahlen. Diese Gebühr soll den durch die Nutzung des Allgemeingutes Wasser erlangten wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen. Ziel dieser Umweltabgabe ist ein sparsamer Umgang mit der Ressource Wasser. Die Einnahmen aus der Wasserentnahme­gebühr sind zweckgebunden einzusetzen. Vorrangig werden mit den Mitteln Maßnahmen des Grundwasserschutzes, insbesondere das niedersächsische Kooperationsmodell „Trink­wasserschutz“ zur Verringerung der Nitratbelastung, sowie auf Gewässer bezogene Natur­schutzprogramme finanziert.

Die Anforderungen an den Gewässerschutz sind in den vergangenen Jahren deutlich gestie­gen, insbesondere durch europarechtliche Vorgaben wie die Wasserrahmenrichtlinie. Den­noch wurde in den vergangenen 20 Jahren weitgehend darauf verzichtet, die Gebühren an die Geldentwertung anzupassen. Sowohl um die wirtschaftliche Anreizwirkung der Umwelt­abgabe aufrechtzuerhalten als auch mit Blick auf den Handlungsbedarf bei Gewässer­schutzmaßnahmen ist nach Auffassung der Landesregierung jetzt ein Inflationsausgleich erforderlich, der die Gebührensätze auf das Wertniveau des Jahres 1992 bringt.

Die wesentlichen Gebühreneinnahmen ergeben sich aus den Kühlwasserentnahmen der Kraftwerke und den Fördermengen der öffentlichen Wasserversorgung (kommunale und andere Wasserwerke. Gewerbe und Industrie sowie Wasserhaltung, Beregnung und Fisch­haltung tragen ebenfalls weitere Teile zum Aufkommen der Gebühr bei. Die Landesregierung wird prüfen, ob die geplante Gebührenanpassung für einzelne Unternehmen oder Betriebe zu außergewöhnlichen Belastungen führt und ob es in diesen Fällen eine Hilfestellung geben könnte.

In der Summe rechnet die Landeregierung durch Anhebung der Gebührensätze mit Mehr­einnahmen von rund 20,2 Millionen Euro pro Jahr. Davon entfallen etwa 13,9 Mio. Euro auf die öffentliche Wasserversorgung und etwa 3,1 Millionen Euro auf die Entnahme von Wasser für Kühlzwecke. Für Privathaushalte ergeben sich durch die Gebührenerhöhung Mehrkosten von durchschnittlich rund einem Euro pro Person im Privathaushalt pro Jahr.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.08.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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