Rundfunkbeitrag sinkt auf 17,50 Euro – Landesregierung nimmt Änderung des Rundfunkstaatsvertrags zur Kenntnis
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (16. RÄStV) zur Kenntnis genommen, damit er dem Landtag zugeleitet werden kann. Kernpunkt des Vertrags ist die Senkung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 48 Cent auf 17,50 Euro ab April 2015 bis zum Ende der Beitragsperiode 2016. Zuvor hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder während ihrer Konferenz am 13. März 2014 politisches Einvernehmen über den Vertrag erzielt.
Mit der Reduzierung weichen die Länder zwar leicht vom Votum der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ab, die in ihrem 19. Bericht eine Senkung um 0,73 Euro empfohlen hatte. Allerdings erhalten sie sich damit die notwendigen finanziellen Spielräume, um im Rahmen der Evaluierung über Anpassungen bei den Anknüpfungspunkten für die Rundfunkbeitragspflicht zu entscheiden. Dabei sollen insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag sowie die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände geprüft werden, darunter die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge. Die Evaluierung hatten die Länder im Rahmen der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung Ende 2010 beschlossen.
Mit der maßvollen Reduzierung des Rundfunkbeitrags verbleibt ein finanzieller Spielraum, um über Fragen der Stabilität des Beitrags über die 2016 endende Beitragsperiode hinaus, Fragen des Strukturausgleichs zwischen den Rundfunkanstalten sowie eine stufenweisen weiteren Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk zu beraten, sobald das Evaluierungsergebnis vorliegt.
Mit dieser Entscheidung haben die Regierungschefinnen und -chefs etwa die Hälfte der prognostizierten Mehreinnahmen verplant. Die Differenz zum Vorschlag der KEF steht den Rundfunkanstalten auf der Grundlage einer Selbstverpflichtungserklärung der Intendanten nicht zur Verfügung. Sie wird in eine Rücklage eingestellt.
Darüber hinaus sieht der neue Staatsvertrag eine Erhöhung des ARD-internen Finanzausgleichs vor. Die Sender Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk erhalten einen Finanzausgleich von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten nach Maßgabe ihrer Finanzkraft. Die Finanzausgleichsmasse, so haben es die Regierungschefinnen und -chefs beschlossen, wird ab 1. Januar 2017 von bisher einem Prozent des ARD-Nettobeitragsaufkommens auf 1,6 Prozent erhöht.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs folgen hiermit einer Empfehlung der KEF, die diese Erhöhung zur finanziellen Absicherung der beiden Sender als dringend notwendig erachtet. Seit vielen Jahren besteht bedingt durch eine zu schmale Basis an Beitragszahlern eine ungenügende Finanzausstattung bei Radio Bremen und beim Saarländischen Rundfunk. Bislang wurde dieses Defizit innerhalb der ARD zumeist punktuell ausgeglichen. An die Stelle dieser Praxis soll jetzt eine dauerhafte Lösung treten, da innerhalb des Gesamtsystems der ARD Mittel vorhanden sind, die eine hinreichende finanzielle Ausstattung der beiden kleinen Anstalten möglich machen.
Auch die weitere Änderung im Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag befasst sich mit finanziellen Maßnahmen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Der deutsche Finanzierungsbeitrag für den Kultursender Arte wird von bisher 163,71 Millionen Euro auf dann 171,1 Millionen Euro erhöht.
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erstellt am:
17.06.2014
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