Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Rundfunkbeitrag sinkt auf 17,50 Euro – Landesregierung nimmt Änderung des Rundfunkstaatsvertrags zur Kenntnis

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Sechzehnten Rundfunkänderungs­staatsvertrag (16. RÄStV) zur Kenntnis genommen, damit er dem Landtag zugeleitet werden kann. Kernpunkt des Vertrags ist die Senkung des monat­lichen Rundfunkbeitrags um 48 Cent auf 17,50 Euro ab April 2015 bis zum Ende der Bei­tragsperiode 2016. Zuvor hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder während ihrer Konfe­renz am 13. März 2014 politisches Einvernehmen über den Vertrag erzielt.

Mit der Reduzierung weichen die Länder zwar leicht vom Votum der Kommission zur Ermitt­lung des Finanzbe­darfs der Rundfunkanstalten (KEF) ab, die in ihrem 19. Bericht eine Sen­kung um 0,73 Euro empfohlen hatte. Allerdings erhalten sie sich damit die notwendigen fi­nanziellen Spielräume, um im Rahmen der Evaluierung über Anpassungen bei den Anknüp­fungs­punkten für die Rundfunkbeitragspflicht zu entscheiden. Dabei sollen insbesondere die Ent­wicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haus­halte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag sowie die Notwendig­keit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände geprüft werden, darunter die Bei­tragspflicht für Kraftfahrzeuge. Die Evaluierung hatten die Länder im Rahmen der Neuord­nung der Rundfunkfinanzierung Ende 2010 beschlossen.

Mit der maßvollen Reduzierung des Rundfunkbeitrags verbleibt ein finanzieller Spielraum, um über Fragen der Stabilität des Beitrags über die 2016 endende Beitragsperiode hinaus, Fragen des Strukturausgleichs zwischen den Rundfunkanstalten sowie eine stufen­weisen weiteren Re­duzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlichen-rechtli­chen Rundfunk zu beraten, sobald das Evaluierungsergebnis vorliegt.

Mit dieser Entscheidung haben die Regierungschefinnen und -chefs etwa die Hälfte der prognostizierten Mehreinnahmen verplant. Die Differenz zum Vorschlag der KEF steht den Rundfunkanstalten auf der Grundlage einer Selbstverpflichtungserklärung der Intendanten nicht zur Verfügung. Sie wird in eine Rücklage eingestellt.

Darüber hinaus sieht der neue Staatsvertrag eine Erhöhung des ARD-internen Finanzaus­gleichs vor. Die Sender Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk erhalten einen Finanz­ausgleich von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten nach Maßgabe ihrer Finanzkraft. Die Finanzausgleichsmasse, so haben es die Regierungschefin­nen und -chefs beschlossen, wird ab 1. Januar 2017 von bisher einem Prozent des ARD-Nettobeitragsauf­kommens auf 1,6 Prozent erhöht.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs folgen hiermit einer Empfehlung der KEF, die diese Erhöhung zur finanziellen Absicherung der beiden Sender als dringend notwendig er­achtet. Seit vielen Jahren besteht bedingt durch eine zu schmale Basis an Beitragszahlern eine ungenügende Finanz­ausstattung bei Radio Bremen und beim Saarländischen Rund­funk. Bislang wurde dieses Defizit innerhalb der ARD zumeist punktuell ausgeglichen. An die Stelle dieser Praxis soll jetzt eine dauerhafte Lösung treten, da innerhalb des Gesamtsys­tems der ARD Mittel vorhanden sind, die eine hin­reichende finanzielle Ausstat­tung der bei­den kleinen Anstalten möglich machen.

Auch die weitere Änderung im Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag befasst sich mit finanziellen Maßnahmen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Der deutsche Finanzie­rungsbeitrag für den Kultursender Arte wird von bisher 163,71 Millionen Euro auf dann 171,1 Millionen Euro erhöht.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.06.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln