Sportfördergesetz wird evaluiert – Förderung des Landessportbundes mit Rechtsanspruch ist ein niedersächsisches Alleinstellungsmerkmal
Das Niedersächsische Sportfördergesetz ist seit 2013 in Kraft. Auf Grundlage dieses Gesetzes stellt das Land dem Landessportbund Niedersachsen e.V. jährlich einen Betrag in Höhe von mindestens 31,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Sportfördermittel des Landes sind danach grundsätzlich für Sportförderung und Sportausübung einzusetzen und werden vom Landessportbund an anerkannte niedersächsische Sportorganisationen weitergeleitet oder auch für eigene Maßnahmen eingesetzt.
Dieses Gesetz ist ein Alleinstellungsmerkmal. Niedersachsen sei das einzige Land, in dem ein Landessportbund einen Rechtsanspruch auf öffentliche Sportfördermittel habe, sagte Sportminister Boris Pistorius. Dass Sportfördermittel in dieser Art und Weise zur Verfügung gestellt werden, sei somit auch ein Ausdruck des Vertrauens in die Leistungsfähigkeit des autonomen Sports.
In diesem Jahr steht nun die festgelegte Evaluierung des Sportfördergesetzes durch die Landesregierung an. Im Rahmen dieser Evaluierung soll auch eine eventuelle Aufstockung der Sportfördermittel geprüft werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.04.2018
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833