Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Stabilitätsbericht Niedersachsen 2022 – Niedersachsen erfüllt vollständig die Anforderungen des Stabilitätsrates

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Stabilitätsbericht 2022 beschlossen. Niedersachsen erfüllt mit den vorgelegten Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage, zur Finanzplanung und zur Einhaltung der Schuldenbremse erneut vollständig die Anforderungen des Stabilitätsrates. Auf dieser Grundlage wird der Stabilitätsrat im Dezember 2022 voraussichtlich feststellen, dass Niedersachsen keine Haushaltsnotlage droht. Darüber hinaus wird der Stabilitätsrat wiederum feststellen, dass sich für Niedersachsen anhand der zugrundeliegenden Kennziffern keine Auffälligkeiten im Hinblick auf die landeseigene Schuldenbremse ergeben.

„Die solide Haushaltsführung der vergangenen Jahre hilft Niedersachsen, die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Herausforderungen zu bewältigen und nun den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekrieges entschlossen zu begegnen. Hier zeigt sich, dass trotz Schuldenbremse die Handlungsfähigkeit des Staates auch in Krisensituationen gewährleistet ist und eine nachhaltige Finanzpolitik nicht im Widerspruch zu einem entschlossenen Handeln in einer Notsituation steht“, erklärte Finanzminister Hilbers. „Mit der vollständigen Rückführung des strukturellen Defizits und dem Verzicht auf neue Schulden waren wir für die Einhaltung der Schuldenbremse gut aufgestellt. Zudem ist uns der Einstieg in die Schuldentilgung gelungen“, so Hilbers weiter.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben die Haushaltswirtschaft durch hohe Ausgabebedarfe auf der einen sowie eines außergewöhnlichen Einnahmerückgangs auf der anderen Seite stark belastet. Wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen sind auch aktuell noch gegeben. Hinzu kommt, dass die aktuellen Prognosen über die konjunkturelle Entwicklung derzeit einer hohen Volatilität unterliegen und auch die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf den Landeshaushalt noch nicht vollständig absehbar sind.

Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg einer wachstumsorientierten Politik bei strikter Ausgabendisziplin zum Erreichen eines dauerhaft strukturellen Ausgleichs des Landeshaushalts konnte mit dem Haushalt 2022/2023 sowie der Finanzplanung bis 2026, die den Finanzstatus vor der Ukrainekrise abbildet, bestätigt und ausgebaut werden. So werden bereits ab 2022 und für den gesamten Planungszeitraum deutlich positive Finanzierungssalden ausgewiesen. Auch die konjunkturbedingte Kreditaufnahme 2020 in Folge der Corona-Pandemie wird in den Jahren 2021 und 2022 vollständig getilgt. Anschließend sind Zuführungen an die Konjunkturbereinigungsrücklage geplant.Damit kann auch künftig auf konjunkturelle Schwankungen reagiert werden.


Hintergrund:

Der Stabilitätsbericht bildet die Grundlage für die jährlichen Beratungen des Stabilitätsrates über die Haushaltslage des Bundes und der Länder. Der Stabilitätsrat ist ein Bund-Länder-Gremium, das neben der Überwachung der Haushaltsentwicklung von Bund und Ländern seit 2020 auch die Einhaltung der Schuldenbremse durch den Bund und die Länder überwacht. Der aktuelle Stabilitätsbericht beruht auf den Jahresabschlüssen 2020 und 2021, dem Haushaltsplan 2022/2023 sowie der Mittelfristigen Planung 2022 bis 2026.

Die Haushaltsüberwachungerfolgt anhand einheitlich definierter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Es handelt sich hierbei um die Kennziffern „Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je Einwohner“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Zins-Steuer-Quote“ sowie „Schuldenstand je Einwohner“. Für jede Kennziffer gilt ein Schwellenwert. Für Niedersachsen ist auch für den aktuellen Beobachtungszeitraum keine der Kennziffern auffällig.

Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse beruht auf zwei Komponenten. Die erste Komponente beinhaltet eine Darlegung anhand der bundes- beziehungsweise jeweiligen landesrechtlichen Schuldenbremse. Der Stabilitätsrat nimmt hier zur Kenntnis, ob der Bund und die Länder die Schuldenbremse nach der bundes- beziehungsweise jeweiligen landesrechtlichen Regelung einhalten. Die zweite Komponente umfasst die für den Bund und jedes Land nach einem harmonisierten und an den europäischen Vorgaben und Verfahren orientierten Analysesystem ermittelten Ergebnisse. Dieses Analysesystem ist von den länder- beziehungsweise bundesrechtlichen Ausgestaltungen der Schuldenbremse unabhängig. Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse erfolgt bei beiden Komponente für das jeweils abgelaufene, das aktuelle und das darauffolgende Jahr. Beide Komponenten zeigen keine Auffälligkeit für Niedersachsen.

Der Stabilitätsbericht 2022 wird auf der Website des Niedersächsischen Finanzministeriums veröffentlicht (www.mf.niedersachsen.de).

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln