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Stephan Weil: Für Netzneutralität, gegen „Zwei-Klassen-Internet“ - Ministerpräsident bittet niedersächsische MdEP um Unterstützung

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat in einem Brief an die niedersächsischen Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) auf die Bedeutung der Netzneutralität hin gewiesen. In Hinblick auf die Vorhaben der EU-Kommission drohe eine Diskriminierung der Angebote insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die kom­merziellen Inter­net Service Provider müssten auch zukünftig an qualitative und quantitative Mindeststan­dards ihrer Leistungen gebunden bleiben, die eine störungsfreie Übertragung von Rundfunk gewährleisten, betonte der niedersächsische Regierungschef. Die von der Kommission geplante Zulassung sogenannter Spezialdienste der marktorientierten Provider würde die Netzneutralität gefährden und mit dem „Best-Effort-Prinzip“ einen Grundpfeiler des Internetverkehrs untergraben.

Alle maßgeblichen politischen Ebenen in Deutschland hätten sich zur Netzneutralität bekannt, betonte Weil in dem Schreiben. Als niedersächsischer Ministerpräsident unterstütze er diese Position ausdrücklich und hoffe auf die Bereitschaft der niedersächsischen EP-Abgeordneten, sich bei der Abstimmung im Parlament am 3. April 2014 gegen ein „Zwei-Klassen-Internet“ und für die Neutzneutralität einzusetzen.

Das Schreiben vom 26. März 2014 wird auch den Regierungschefinnen und -chefs der ande­ren deutschen Län­der übersandt werden.

Hinweis für die Redaktionen:

Im Anhang finden Sie Hintergrundinformationen zum Thema Netzneutralität sowie das Schreiben von Stephan Weil an die niedersächsischen MdEP

Hintergrund

Der Begriff „Netzneutralität“ bezeichnet die neutrale Übermittlung von Daten im Internet, un­abhängig vom Inhalt der Daten, vom Absender oder Empfänger, von der Größe der Dateien oder von den generierten Anwendungen („Best-Effort-Prinzip“). Bisher war die Netzneutralität ein „Grundpfeiler“ des Internetverkehrs. Neue Anwendungen, wie z.B. Downloads von Musik- oder Videodateien, Internet-Fernsehen, Internettelefonie, verursachen ein Anwachsen der Datenmengen, sodass – insbesondere in weniger breitbandigen Mobilfunknetzen – die Ge­fahr von Engpässen besteht.

Die EU-Kommission hat am 11. September 2013 Vorschläge zur Regulierung des Tele­kommunikationsmarktes vorgestellt, die Auswirkungen auf die Netzneutralität haben können. Das Thema Netzneutralität steht im Spannungsfeld zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Service-Provider einerseits und Verbraucherschutzbelangen andererseits. Das wirt­schaftliche Interesse der Service-Provider besteht darin, eigene Spezialdienste kostenpflich­tig anzubieten und bei der Übertragung im Internet zu priorisieren. Dies könnte sich zu Las­ten von Rundfunkangeboten auswirken, die ebenfalls über das Internet übertragen werden und dabei auf qualitative und quantitative Mindestvoraussetzungen angewiesen sind. Eine Diskriminierung des Rundfunks, insbesondere von öffentlich-rechtlichen Rundfunkangeboten sollte weiterhin ausgeschlossen bleiben.

Folgende politschen Organe haben sich bisher zur Netzneutralität geäußert:

  • Niedersachen

Der Niedersächsische Landtag hat am 26. September 2013 den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Frei, schnell, für alle, überall: Zugänge zum Internet ausbauen - Netzneutralität bewahren“ angenommen

  • Bundesrat

Die deutschen Länder haben sich im November 2013 in einem entsprechenden Bundesratsbeschluss mit breiter Mehrheit kritisch zu dem Verordnungsentwurf der EU positioniert. Spezialdienste („Managed Services“) sollen danach nur zulässig sein, wenn sie aus sachdienlichen Gründen zwingend auf einem technisch und organisatorisch ge­trennten Kanal realisiert werden müssen.

  • Bund

Im Koalitionsvertrag haben sich auf Bundesebene die Parteien CDU, CSU und SPD für die Netzneutralität ausgesprochen. Danach solle die Netzneutralität als Regulierungsziel verbindlich geregelt und definiert werden. „Das so genannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichberechtigung der Datenpakete steht, wird in seiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von einer Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden.“

  • Europäisches Parlament (EP)

Das EP hat in seiner Sitzung am 12. März 2014 einen Entsschließungsantrag angenommen, in dem die Bedeutung der Netzneutralität ausdrücklich betont wird. Zuvor hatte der Ausschuss für Kultur und Medien im Europäischen Parlament am 21. Januar 2014 mit großer Mehrheit wesentliche Änderungen zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über den europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation im Sinne der Wahrung der Netzneutralität verabschiedet. In seiner Sitzung am 8. März 2014 hat sich der Industrie-Ausschuss des Europäischen Parlamentes jedoch mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Neuregelung des Telekommunikationswesens in der EU in weiten Teilen zu unterstützen. Der Verordnungsentwurf in seiner derzeitigen Fassung lässt Beschränkungen des offenen Internetzugangs erwarten, sobald die Verordnung in Kraft tritt. Am 3. April 2014 soll das Plenum über das „TK-Paket“ abstimmen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.03.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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