Steueranpassungsgesetz: Niedersachsen bringt Bundesratsinitiative mit ein - Investmentbesteuerung muss bis zum Jahresende neu geregelt werden
Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, gemeinsam mit anderen Ländern das AIFM-Steueranpassungsgesetz (Alternative Investment Fund Manager) im Rahmen einer Bundesratsinitiative erneut einzubringen. Das Gesetz sieht zum einen für Investmentgesellschaften und Anleger gleichermaßen eine Beibehaltung der bisherigen Investmentbesteuerung vor. Zum anderen soll möglichen erheblichen Steuerausfällen vorgebeugt werden. Trotz weitestgehender Übereinstimmung ist das Vorhaben letztlich im Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern gescheitert und konnte daher vor der Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet werden.
Deswegen war eine erneute Gesetzesinitiative erforderlich, die den Stand der damaligen informellen Verständigung wieder aufgreift. Das gesamte Paket soll erneut zur Beschlussfassung eingebracht werden, um insbesondere einer geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in Fällen der sogenannten Übernahme schuldrechtlicher Verpflichtungen (im Wesentlichen Pensionsverpflichtungen) zu begegnen. Diese ermöglicht es Unternehmen neuerdings, solche „stille Lasten“ steuermindernd geltend zu machen. Mit dieser Rechtsprechung hatte der Bundesfinanzhof eine langjährige Verwaltungspraxis verworfen.
Ohne eine gesetzliche Barriere wären massive Steuerausfallrisiken im Umfang von insgesamt 20 bis 30 Milliarden Euro möglich. Für Niedersachsen könnte dies eine Belastung von über einer Milliarde Euro ausmachen. Wegen der Problematik zeitlich rückwirkender Gesetze ist es zwingend erforderlich, die unbedingt notwendige Anpassung des Investmentsteuergesetzes noch vor dem 31. Dezember 2013 vorzunehmen. Zur Wahrung der Länderinteressen hat Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf erstellt, den es nun gemeinsam mit anderen Ländern am 8. November 2013 in den Bundesrat zur sofortigen Sachentscheidung unter Feststellung der besonderen Eilbedürftigkeit einbringt.
Finanzminister Peter Jürgen Schneider begrüßte das Vorhaben. Auf diese Weise könne nun doch noch zeitnah für Planungs- und Rechtssicherheit gesorgt werden. Er hoffe auf eine dem Beschluss des Bundestages folgende positive Entscheidung durch den neuen Bundestag.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.10.2013
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833