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Verordnungsänderungen im Bereich der Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst

Zur besseren Versorgung der Schulen mit Lehrkräften des Lehramts an Grundschulen, des Lehramts an Haupt- und Realschulen sowie des Lehramts für Sonderpädagogik will die Landesregierung die Ausbildung angehender Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst praxisnäher ausgestalten und die hierfür maßgeblichen Regelungsinhalte rechtlich anpassen. Des Weiteren wird es zukünftig für Lehramtsabsolventinnen und -absolventen mehrerer Lehrämter möglich sein, nach der ersten Phase (Lehramtsstudium) beim Übergang in die zweite Phase (Vorbereitungsdienst) das Lehramt zu wechseln. Entsprechende Öffnungen für die vorgesehenen Lehrämter werden rechtlich verankert. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag den entsprechenden Verordnungs-Entwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Mit der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung“ sollen folgende Voraussetzungen geschaffen werden:


· Möglichkeit für Absolventinnen und Absolventen mit einem universitären Studienabschluss für das Lehramt an Gymnasien, den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen zu absolvieren und die Laufbahnbefähigung für das Lehramt an Grundschulen zu erwerben.

· Möglichkeit für Absolventinnen und Absolventen mit einem universitären Studienabschluss für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Gymnasien, den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt- und Realschulen zu absolvieren und die Lehrbefähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen zu erwerben.

· Mehr Praxisbezug für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Haupt- und Realschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik: Erhöhung des eigenverantwortlich zu erteilenden Ausbildungsunterrichts. Als Ausgleich wird das Anfertigen der schriftlichen Arbeit entfallen.

· Anpassung und Verlängerung der Übergangsvorschrift für Diplom-Handelslehrerinnen und Diplom-Handelslehrer als Voraussetzung, dass Studienabsolventinnen und -absolventen, auch aus anderen Bundesländern, weiterhin im niedersächsischen Vorbereitungsdienst ausgebildet werden können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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