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Vorschläge für veränderte Härtefallkommissionsverordnung gehen in die Verbandsanhörung

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf zur Ände­rung der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung zugestimmt und ihn zur Ver­bandsanhörung freigegeben. Die geplanten Änderungen sollen Verfahrensabläufe vereinfa­chen und beschleunigen. Zudem wird die Verordnung redaktionell an das ab dem 01.01.2016 geltende Aufenthaltsrecht angepasst.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

Aufnahme eines neuen Nichtannahmegrundes
Bei der Härtefallkommission werden zukünftig keine Eingaben von Menschen angenom­men, die sich weniger als 18 Monate im Bundesgebiet aufhalten. Dieser Personenkreis hat nach der Entscheidungspraxis der Härtefallkommission und des Innenministeriums in den vergangenen Jahren nie eine Aufenthaltserlaubnis als Härtefall erhalten. Der neue Nichtannahmegrund wird verbunden mit einem Sonderprüfungsrecht für das Vorsitzende Mitglied der Kommission, das unter engen Voraussetzungen Ausnahmen zulassen kann.

Wiederholte Belehrung bei längerer Aufenthaltsdauer

Mit diesem neuen Nichtannahmegrund entfällt bei der genannten Personengruppe auch die Verpflichtung der Ausländerbehörden zur Belehrung über die Möglichkeit und das Verfahren für die Anrufung der Härtefallkommission. Diese wird künftig erst bei einer Auf­enthaltsdauer von mindestens 18 Monaten vorgenommen. Eine wiederholte Belehrung ist vorgesehen für Menschen, die sich länger als fünf Jahre ununterbrochen im Bundes­gebiet aufhalten.

    Seit der von dieser Landesregierung beschlossenen neuen und humanitär orientierten Zu­sammensetzung der Härtefallkommission vor knapp etwa Jahren habe es keinen einzigen Fall gegeben, in dem ein Härtefall einer Person, die weniger als 18 Monate in Niedersachsen war, angenommen wurde, sagte Innenminister Boris Pistorius. Man könne von daher hier an­setzen, um der Kommission die Arbeit zu erleichtern, damit sie sich intensiv auf diejenigen Fälle konzentrieren kann, in denen dringender Handlungsbedarf be­steht, weil tatsächliche Gründe gegen eine Abschiebung sprechen. Der humanitäre Leitge­danke des Härtefallverfah­rens wird dadurch nicht gefährdet.

    Presseinformationen

    Artikel-Informationen

    erstellt am:
    27.10.2015

    Ansprechpartner/in:
    Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

    Nds. Staatskanzlei
    Planckstraße 2
    30169 Hannover
    Tel: 0511/120-6946
    Fax: 0511/120-6833

    http://www.niedersachsen.de

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