Zustimmungsgesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge an den Landtag überwiesen
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Mittwoch beschlossen, das Zustimmungsgesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) an den Landtag zu überweisen, damit es dort abschließend beraten werden kann. Zuvor hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den Vertrag zwischen dem 9. und dem 16. Mai 2023 unterzeichnet.
Die Länder wollen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio zu einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichten. Die Anstalten müssen dann zukünftig über wirksame Compliance Management Systeme und unabhängige Compliance-Stellen verfügen sowie eine externe Ombudsperson als Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise schaffen. Um die Leistungsfähigkeit der anstaltsinternen Gremienaufsicht zu stärken, sollen diese personell und strukturell in die Lage versetzt werden, die ihnen zugewiesenen Aufgaben umfassend zu erfüllen. Zu diesem Zweck müssen die Anstalten für die Gremien Geschäftsstellen einrichten, welche mit angemessenen Personal- und Sachmitteln ausgestattet sind.
Bei der Erarbeitung des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages haben länderübergreifend öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter, deren Gremien sowie Bürgerinnen und Bürger öffentlich im Rahmen einer bundesweiten Anhörung Stellung genommen. Die Stellungnahmen konnten im vorliegenden Entwurf berücksichtigt werden.
Die Landesregierung hatte den Landtag bereits im April 2023 über das Gesetzesvorhaben unterrichtet. Der Staatsvertrag soll am 1. Januar 2024 nach Ratifizierung durch die
16 Landesparlamente und der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft treten.
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erstellt am:
14.06.2023
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