Bei der Beflaggung werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt. Es gibt regelmäßige Beflaggungstage und aktuelle Beflaggungsanordnungen im Beflaggungskalender.
Regelmäßige Beflaggungstage
Regelmäßige Beflaggungstage
Nachfolgend haben wir für Sie die Termine und Anlässe zusammengestellt, zu denen regelmäßig, also ohne eine besondere Beflaggungsanordnung in Niedersachsen die Dienstgebäude des Landes beflaggt werden. Den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist empfohlen worden, an den festgelegten Tagen ihre Dienstgebäude ebenfalls zu beflaggen.
- 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 11. März: Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (halbmast)
- 1. Mai: Feiertag der Arbeit
- 9. Mai: Europatag
- 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
- 1. Juni: Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
- 17. Juni: Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR
- 20 Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
- 20. Juli: Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus
- 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
- am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag (halbmast)
- sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Sonstige wiederkehrende Beflaggungstage
Neben den regelmäßigen Beflaggungstagen gibt es noch weitere Anlässe im Jahr, zu denen auf besondere Anordnung zu beflaggen ist:
- am letzten Donnerstag im September: Weltschifffahrtstag
Am Weltschifffahrtstag werden nur die Bundes- und Landesbehörden in den Hafenstädten der Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beflaggt. Hier orientiert sich die Beflaggung in diesen fünf Ländern an dem von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) festgelegten - wechselnden - Termin.
Welche Flaggen werden gesetzt?
Bei der Beflaggung werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt. Der Europaflagge gebührt vor der Bundesflagge, der Bundesflagge vor der Landesflagge und der Landesflagge vor den übrigen Flaggen die bevorzugte Stelle an der linken Seite von außen auf das Gebäude gesehen. Können aus technischen Gründen nicht mehr als zwei Flaggen gesetzt werden, so sind die Bundesflagge neben der Landesflagge, bei einem Fahnenmast nur die Landesflagge zu setzen.
Wo ist das geregelt?
Wer es ganz genau wissen will, findet das unter Nr. 1.1 der Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz.
Mehr zum Thema Beflaggung finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.08.2020
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2024
Nds. Staatskanzlei
Planckstr. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6955