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Ausbau der deutschen Geodateninfrastruktur – Informationsplattform http://www.geodaten.niedersachsen.de/ steht allen zur Verfügung

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag be­schlossen, die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum gemeinsamen Aus­bau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland („Verwaltungsvereinbarung GDI‑DE“) abzu­schließen. Die Vereinbarung schafft auf Grundlage der Geodatenzugangs- und -infrastruktur­gesetze des Bundes und der Länder die organi­satorischen Voraussetzungen für die Umset­zung der europäischen „Inspire“-Richtlinie (https://inspire.ec.europa.eu) in Deutschland.

Der Begriff Geodaten bezeichnet alle digitalen Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder zu einem geographischen Gebiet. Zu den Geodaten gehören Luft- und Satellitenbilder sowie grundlegende amtliche Geodaten, die Landschaft (Topographie), Flurstücke und Gebäude im einheitlichen geodätischen Raumbezug anwendungsneutral beschreiben. Sie werden vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) bereitgestellt. In vielen Bereichen wird diese Art der Geodaten als Planungsgrundlage verwendet und bildet die Grundlage für thematische Karten.

Durch den Aufbau und Betrieb einer umfassenden Geodateninfrastruktur wird den Nutzern der Zugang zu digital geführten Daten des Bundes, der Länder und der Kommunen über eine digitale Vernetzung auf einfache Weise ermöglicht. Diese Geodaten können selektiert, ausgewertet und mittels Internet-Technologie übermittelt werden. Das Geodatenportal Nie­dersachsen (www.geodaten.niedersachsen.de) ermöglicht als zentrale Informationsplattform, auf verschiedenste fachübergreifende Geodaten des Landes zuzugreifen. Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen, Wirtschaft und Wissenschaft können sie gleichermaßen nutzen.

Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 war die Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodatenin­frastruktur in der Europäischen Gemeinschaft („Inspire“) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, in Europa den Zugang und die Nutzung der in den öffentlichen Verwaltungen vor­handenen Geodaten zu erleichtern. In Deutschland ist dies die Geodateninfrastruktur Deutschland. Seit Ende 2010 ist die „Inspire“-Richtlinie in Deutschland hinsichtlich der recht­lichen Grundlagen vollständig umgesetzt. Die neue Vereinbarung ersetzt die Vorgängerin aus dem Jahr 2013. Die Fortschreibung stellt die nachhaltige Finanzierung der organisatori­schen und technischen Infrastrukturen der GDI-DE sicher.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.09.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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