Jugendangebot, Jugendmedienschutz und Rundfunkbeitrag: wichtige Veränderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im neuen Staatsvertrag
Die Landesregierung hat in Ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Landtag einzubringen. Dieser von den Regierungschefinnen und Regierungschefs Anfang Dezember unterzeichnete Staatsvertrag enthält eine Vielzahl unterschiedlicher Ergänzungen und Änderungen. Diese betreffen unter anderem die Beauftragung eines gemeinsamen Jugendangebots von ARD und ZDF im Internet, Entlastungen bestimmter Fallgruppen beim Rundfunkbeitrag sowie Verbesserungen beim Jugendmedienschutz.
Nach der anschließenden Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten soll die Neuregelung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, alle anderen Änderungen bereits zum 1. Oktober 2016.
Hintergrund:
Der Staatsvertrag enthält einen ganzen Strauß von Medienthemen:
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Die Beauftragung von ARD und ZDF mit einem crossmedialen Jugendangebot im Internet, das Inhalte speziell für junge Menschen von 14 bis 29 im Internet anbietet, sie interaktiv beteiligt und seine Formate auf verschiedenen externen Plattformen einstellt (z. B. YouTube, Instagram usw.). Gleichzeitig werden die Digitalkanäle „EinsPlus“ und „ZDFkulturkanal“ gestrichen.
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Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages als Ergebnis der Evaluierung nach der Systemumstellung in der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab 2013. Danach wird ein Wahlrecht für Betriebsstätteninhaber eingeführt, ob bei der Berechnung der zu zahlenden Rundfunkbeiträge ihre Beschäftigten nach „Vollzeitäquivalenten“ oder „Köpfen“ gezählt werden. Der Beitrag für privilegierte Einrichtungen reduziert sich von einem vollen Beitrag auf einen Drittelbeitrag. Für vom Rundfunkbeitrag befreite Personen erstreckt sich die Befreiung zukünftig auf Kinder bis 25 Jahre, die in derselben Wohnung wohnen.
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Neuregelung des Jugendmedienschutzes
Die Novelle des Jugendmedienschutzes, die 2010 an der fehlenden Zustimmung des Landtages Nordrhein Westfalen scheiterte, soll nun endlich den Anforderungen der konvergenten Mediennutzung angepasst werden. Kernanliegen der Novelle sind:
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Anpassungen der Alterskennzeichnungen nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) an die Freigaben nach dem Jugendschutzgesetz, Entscheidungen der bewertenden Gremien werden systemübergreifend anerkannt. Wenn also ein Online-Computerspiel nach dem JMStV bereits bewertet wurde, muss es nach dem Jugendschutzgesetz nicht noch einmal bewertet werden, nur weil das Spiel jetzt auf DVD vertrieben werden soll.
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Freiwillige Alterskennzeichnung von Online-Inhalten als zusätzliche Option für die Anbieter solcher Inhalte, um Minderjährige vor nicht altersgerechten Angeboten zu schützen.
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Stärkung der anerkannten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle, die künftig mehr Verantwortung für den Jugendmedienschutz übernehmen sollen. Das gilt insbesondere für die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) bei der Altersbewertung von Online-Inhalten und der Bewertung der Eignung von Jugendschutzprogrammen.
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Festsetzung von Mindestanforderungen an Jugendschutzprogramme zur Stärkung des technischen Jugendmedienschutzes.
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Dauerhafte Finanzierung von jugendschutz.net, einer der Kommission für Jugendmedienschutz angegliederten Stelle. Sie sorgt dafür, dass in mehr als 70 Prozent der Fälle entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte aus dem Netz verschwinden, ohne dass ein Aufsichtsverfahren eingeleitet werden muss.
4. Die Prüfrechte der Rechnungshöfe bei den öffentlich-rechtlichen Sendern inklusive deren Tochterunternehmen sowie deren öffentliche Bekanntmachung werden gesetzlich verankert. Es wird klargestellt, dass Kooperationen zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Vertragsbasis beruhen. Zur Unterstützung der berechtigten Interessen von Produzenten und Urhebern werden ARD, ZDF und Deutschlandradio zu einer erweiterten Veröffentlichung über den Umfang der Produktionen mit abhängigen und unabhängigen Produktionsunternehmen verpflichtet.
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.01.2016
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