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Jugendangebot, Jugendmedienschutz und Rundfunkbeitrag: wichtige Veränderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im neuen Staatsvertrag

Die Landesregierung hat in Ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Landtag einzubringen. Dieser von den Regierungschefinnen und Regierungschefs Anfang Dezember unterzeichnete Staatsvertrag enthält eine Vielzahl unterschiedlicher Ergänzungen und Änderungen. Diese betreffen unter anderem die Beauftragung eines gemeinsamen Ju­gendangebots von ARD und ZDF im Internet, Entlastungen bestimmter Fallgruppen beim Rundfunkbeitrag sowie Verbesserungen beim Jugendmedienschutz.

Nach der anschließenden Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten soll die Neuregelung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, alle anderen Ände­rungen bereits zum 1. Oktober 2016.

Hintergrund:

Der Staatsvertrag enthält einen ganzen Strauß von Medienthemen:

  1. Die Beauftragung von ARD und ZDF mit einem crossmedialen Jugendangebot im Internet, das Inhalte speziell für junge Menschen von 14 bis 29 im Internet an­bietet, sie interaktiv beteiligt und seine Formate auf verschiedenen externen Platt­formen einstellt (z. B. YouTube, Instagram usw.). Gleichzeitig werden die Digital­kanäle „EinsPlus“ und „ZDFkulturkanal“ gestrichen.

  2. Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages als Ergebnis der Evaluie­rung nach der Systemumstellung in der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab 2013. Danach wird ein Wahlrecht für Betriebsstätteninhaber einge­führt, ob bei der Berechnung der zu zahlenden Rundfunkbeiträge ihre Beschäftigten nach „Vollzeit­äquivalenten“ oder „Köpfen“ gezählt werden. Der Beitrag für privilegierte Einrich­tungen reduziert sich von einem vollen Beitrag auf einen Drittelbeitrag. Für vom Rundfunkbeitrag befreite Personen erstreckt sich die Befreiung zukünftig auf Kin­der bis 25 Jahre, die in derselben Wohnung wohnen.

  3. Neuregelung des Jugendmedienschutzes

    Die Novelle des Jugendmedienschutzes, die 2010 an der fehlenden Zustimmung des Landtages Nordrhein Westfalen scheiterte, soll nun endlich den Anforderun­gen der konvergenten Mediennutzung angepasst werden. Kernanliegen der No­velle sind:

  • Anpassungen der Alterskennzeichnungen nach dem Jugendmedienschutz­staats­vertrag (JMStV) an die Freigaben nach dem Jugendschutzgesetz, Ent­schei­dungen der bewertenden Gremien werden systemübergreifend aner­kannt. Wenn also ein Online-Computerspiel nach dem JMStV bereits bewertet wurde, muss es nach dem Jugendschutzgesetz nicht noch einmal bewertet werden, nur weil das Spiel jetzt auf DVD vertrieben werden soll.

  • Freiwillige Alterskennzeichnung von Online-Inhalten als zusätzliche Option für die Anbieter solcher Inhalte, um Minderjährige vor nicht altersgerechten Ange­boten zu schützen.

  • Stärkung der anerkannten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle, die künftig mehr Verantwortung für den Jugendmedienschutz übernehmen sollen. Das gilt insbesondere für die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) bei der Altersbewertung von Online-Inhalten und der Bewertung der Eignung von Ju­gendschutzprogrammen.

  • Festsetzung von Mindestanforderungen an Jugendschutzprogramme zur Stär­kung des technischen Jugendmedienschutzes.

  • Dauerhafte Finanzierung von jugendschutz.net, einer der Kommission für Jugendmedienschutz angegliederten Stelle. Sie sorgt dafür, dass in mehr als 70 Prozent der Fälle entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte aus dem Netz ver­schwinden, ohne dass ein Aufsichtsverfahren eingeleitet werden muss.

4. Die Prüfrechte der Rechnungshöfe bei den öffentlich-rechtlichen Sendern inklusive deren Tochterunternehmen sowie deren öffentliche Bekanntmachung werden gesetzlich verankert. Es wird klargestellt, dass Kooperationen zwischen den öffentlich-rechtli­chen Rundfunkanstalten auf Vertragsbasis beruhen. Zur Unterstützung der be­rechtigten Interessen von Produzenten und Urhebern werden ARD, ZDF und Deutschlandradio zu einer erweiterten Veröffentlichung über den Umfang der Pro­duktionen mit abhängigen und unabhängigen Produktionsunternehmen ver­pflich­tet.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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