Landesregierung setzt Reform der Lehramtsausbildung konsequent um – neue pädagogische und didaktische Elemente im Vorbereitungsdienst
Die erfolgreiche Einführung der neuen Masterstudiengänge für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Haupt- und Realschulen (GHR 300) wird nun sowohl laufbahnrechtlich als auch im Vorbereitungsdienst umgesetzt. Das hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag durch Änderungen von zwei Verordnungen beschlossen. Die Reformelemente zeichnen sich dadurch aus, dass angehende Lehrkräfte künftig noch besser auf die vielfältigen Aufgaben in den Schulen vorbereitet werden, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die neuen Elemente in der Lehramtsausbildung entsprächen den aktuellen pädagogischen und didaktischen Erfordernissen und würden konsequent auf allen Ebenen umgesetzt.
Bei der Reform geht es einerseits um die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) und um die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung). Verbandsanhörungen zu den entsprechenden Verordnungsentwürfen waren im Vorfeld abgeschlossen worden.
Bereits zum Wintersemester 2014/2015 hatte die Landesregierung eine neue Lehramtsstruktur für das Lehramt an Grundschulen sowie an Haupt- und Realschulen (Schwerpunkt Hauptschule oder Schwerpunkt Realschule) an den Universitäten eingeführt. Die Einführung eines Grundschullehramts mit einer spezifischen Ausrichtung auf den Elementarbereich wird den Bedürfnissen der Kinder im Anfangsunterricht stärker gerecht. Das Lehramt an Haupt- und Realschulen wird sich insbesondere auf Erfordernisse des Unterrichts an den Schulformen des Sekundarbereiches I (außer an Gymnasien) fokussieren. Diese Neuausrichtung wird nun in den Studienseminaren und den ausbildenden Schulen umgesetzt werden.
Eine weitere Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) hat zum Ziel, angehende Förderschullehrkräfte noch besser auf die Arbeit in der inklusiven Schule vorzubereiten. Zukünftig wird auch das Unterrichtsfach gestärkt, das neben den sonderpädagogischen Fachrichtungen bisher weniger im Fokus stand. Außerdem werden alle angehenden Lehrkräfte zusätzliche Kompetenzen in den Bereichen Umgang mit Heterogenität von Lerngruppen, Grundlagen der Förderdiagnostik und Inklusion, Deutsch als Zweit- und als Bildungssprache, Berufsorientierung sowie Interkulturalität erwerben. Entsprechende Basisqualifikationen, die im Studium bereits angebahnt werden, werden nun auch im Vorbereitungsdienst aller Lehrämter verankert.
Kern der laufbahnrechtlichen Anpassungen ist die Änderung der Lehramtsstruktur im Bereich der Grund-, Haupt- und Realschulen. In der NLVO-Bildung ist künftig der Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen und der Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen geregelt. Darüber hinaus soll es Lehrkräften mit einer nach dem Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz erfolgten Gleichstellung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation ermöglicht werden, eine Laufbahnbefähigung nach der NLVO-Bildung zu erwerben. Damit erhöht die Landesregierung die Beschäftigungschancen im Schuldienst für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland.
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erstellt am:
28.02.2017
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