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Landesregierung setzt Reform der Lehramtsausbildung konsequent um – neue pädagogische und didaktische Elemente im Vorbereitungsdienst

Die erfolgreiche Einführung der neuen Masterstudiengänge für das Lehramt an Grundschu­len sowie für das Lehramt an Haupt- und Realschulen (GHR 300) wird nun sowohl laufbahn­rechtlich als auch im Vorbereitungsdienst umgesetzt. Das hat die Niedersächsische Lan­des­regierung in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag durch Änderungen von zwei Ver­ordnungen beschlossen. Die Reformelemente zeichnen sich dadurch aus, dass ange­hende Lehrkräfte künftig noch besser auf die vielfältigen Aufgaben in den Schulen vorbereitet wer­den, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die neuen Elemente in der Lehramtsaus­bildung entsprächen den aktuellen pädagogischen und didaktischen Erfordernissen und wür­den konsequent auf allen Ebenen umgesetzt.

Bei der Reform geht es einerseits um die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbe­reitungsdienst (APVO-Lehr) und um die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung). Verbandsanhörungen zu den entsprechenden Verordnungsentwür­fen waren im Vorfeld abgeschlossen worden.

Bereits zum Wintersemester 2014/2015 hatte die Landesregierung eine neue Lehramtsstruk­tur für das Lehramt an Grundschulen sowie an Haupt- und Realschulen (Schwerpunkt Hauptschule oder Schwerpunkt Realschule) an den Universitäten eingeführt. Die Einführung eines Grundschullehramts mit einer spezifischen Ausrichtung auf den Elementarbereich wird den Bedürfnissen der Kinder im Anfangsunterricht stärker gerecht. Das Lehramt an Haupt- und Realschulen wird sich insbesondere auf Erfordernisse des Unterrichts an den Schul­formen des Sekundarbereiches I (außer an Gymnasien) fokussieren. Diese Neuausrich­tung wird nun in den Studienseminaren und den ausbildenden Schulen umgesetzt werden.

Eine weitere Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) hat zum Ziel, angehende Förderschullehrkräfte noch bes­ser auf die Arbeit in der inklusiven Schule vorzubereiten. Zukünftig wird auch das Unter­richtsfach gestärkt, das neben den sonderpädagogischen Fachrichtungen bisher weniger im Fokus stand. Außerdem werden alle angehenden Lehrkräfte zusätzliche Kompetenzen in den Bereichen Umgang mit Heterogenität von Lerngruppen, Grundlagen der Förderdiagnos­tik und Inklusion, Deutsch als Zweit- und als Bildungssprache, Berufsorientierung sowie In­terkulturalität erwerben. Entsprechende Basisqualifikationen, die im Studium bereits ange­bahnt werden, werden nun auch im Vorbereitungsdienst aller Lehrämter verankert.

Kern der laufbahnrechtlichen Anpassungen ist die Änderung der Lehramtsstruktur im Bereich der Grund-, Haupt- und Realschulen. In der NLVO-Bildung ist künftig der Erwerb der Lehrbe­fähigung für das Lehramt an Grundschulen und der Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehr­amt an Haupt- und Realschulen geregelt. Darüber hinaus soll es Lehrkräften mit einer nach dem Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz erfolgten Gleichstellung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation ermöglicht werden, eine Laufbahnbefähigung nach der NLVO-Bildung zu erwerben. Damit erhöht die Landesregierung die Beschäftigungs­chancen im Schuldienst für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland.

Presseinformationen

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erstellt am:
28.02.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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