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Änderung der Niedersächsischen Bauordnung – Bau- und Energieminister Olaf Lies: „Photovoltaik auf allen größeren Dächern von Gewerbeneubauten künftig Pflicht“

Künftig sollen auf allen größeren Dächern von neuen Gewerbebauten Photovoltaikanlagen installiert werden. Dafür soll die Landesbauordnung geändert werden. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung zugestimmt. Sie hat den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

„Wir wollen die Dächer von neuen, größeren Gewerbebauten künftig verstärkt für Photovoltaikanlagen nutzen, um einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten“, sagte Bau- und Energieminister Olaf Lies. „Denn wir wollen 2040 Niedersachsens Wirtschaft und Gesellschaft bilanziell komplett mit Strom aus Erneuerbaren Energien versorgen. Dafür brauchen wir auch einen ambitionierten Ausbau der Photovoltaik. Neben dem weiteren Ausbau und dem Repowering von Windenergieanlagen brauchen wir dann mindestens 65 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung, 50 Gigawatt davon auf Dächern von Häusern und Gewerbebauten. Der Schlüssel für einen massiven Ausbau der Photovoltaik in Niedersachsen sind die Gewerbedächer.“

Mit der Gesetzesänderung soll nun bei der Errichtung von Gebäuden, die überwiegend gewerblich genutzt werden und mindestens eine Dachfläche von 75 m2 aufweisen, die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Pflicht werden. Mindestens 50 Prozent der Dachflächen wären dann bei der Errichtung des Gebäudes mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Die Standsicherheit des Gebäudes wäre bei der Planung so zu bemessen, dass auf allen Dachflächen PV-Anlagen errichtet werden können. Die Pflicht entfiele nur in besonderen Ausnahmefällen.

Für Wohngebäude soll zudem künftig eine Vorsorgepflicht gelten: Wohngebäude müssten dann so geplant werden, dass – sofern nicht gleich eine PV-Anlage errichtet wird – diese später nachgerüstet werden kann. „Wir wollen es mit dieser unterschiedlichen Behandlung von Gebäuden in die Hand von Bauherrinnen und Bauherren legen, den individuell bevorzugten Weg für Wohngebäude zu bestimmen. Auch die Beantwortung der Technologiefrage bleibt beim Bauherrn“, sagte Lies. Er erhoffe sich davon, dass auch auf möglichst vielen Wohngebäuden PV-Anlagen entstünden. „Vor dem Hintergrund der Diskussionen um den Bau von bezahlbaren Wohnungen ist es uns aber gleichzeitig wichtig, die Vorgaben für den Wohnungsbau auf ein Minimum zu beschränken“, erläuterte Lies.

Mit diesem Gesetzesentwurf setzt das Bauministerium eine Bitte des Landtages um. Dieser hatte im November vergangenen Jahres unter dem Titel „Für das Klima auf die Dächer gehen! Energiewende dezentral gestalten und die Sonnenkraft nutzen“ die Landesregierung unter anderem dazu aufgefordert, das niedersächsische Baurecht entsprechend zu ändern, damit beim Neubau großer Dachflächen von Gewerbehallen der Aufbau und die Nutzung photovoltaischer Anlagen zur Pflicht werden.

Mit den geplanten Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sollen auch weitere Vereinfachungen im Baugenehmigungsverfahren umgesetzt werden. Gemeinsam mit den bereits von der Landesregierung beschlossenen Änderungen zur Digitalisierung bei Baugenehmigungen werden beide Entwürfe nach den Verbandsbeteiligungen zusammengeführt und voraussichtlich im Juni in den Landtag eingebracht. Wenn möglich sollen die Änderungen am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Eine Übergangsregelung soll Bauherrinnen und Bauherren ermöglichen, sich auf die neuen Pflichten zum PV-Ausbau einzustellen. Zahlreiche Verbände haben nun mehrere Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
23.03.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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