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Antwort von Ministerpräsident Stephan Weil auf die dringliche Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zum Südniedersachsenplan

Es gilt das gesprochene Wort

In den vergangenen zehn Jahren haben sich die niedersächsischen Teilregionen höchst unterschiedlich entwickelt. Während einige Landesteile ökonomisch und bevölkerungsmäßig gewachsen sind, stellen wir in anderen Landesteilen seit langem Schrumpfungs- und Abwanderungstendenzen fest. Eine verantwortungsvolle Landesentwicklungspolitik, wie sie in Niedersachsen von jeher Tradition ist, nimmt derartige Veränderungsprozesse in den Blick und versucht ausgleichend zu wirken.

Mit dieser Tradition ist in den letzten Jahren gebrochen worden, meine Damen und Herren. Obwohl wir gerade aus Europa soviel Geld wie niemals zuvor bekommen haben, ist von diesen Summen, dort, wo das Geld am dringendsten benötigt worden wäre, kaum etwas angekommen. Die Schere zwischen den niedersächsischen Teilregionen ist im Ergebnis nicht geschlossen worden, sondern noch weiter aufgegangen. Als Begründung für diese Politik wird dann häufig der Satz angeführt, es gelte die Devise „Stärken zu stärken“. Da mag durchaus etwas dran sein. Aber „Stärken zu stärken“ heißt nicht „die Starken zu stärken“, sondern bedeutet mindestens auch die „Stärken der Schwächeren“ zu unterstützen.

Deshalb werden wir in der Landesentwicklungspolitik eine umfassende Kurskorrektur einleiten. Zukünftig werden wir dabei vor allem jene Landesteile in den Mittelpunkt unserer Politik stellen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Probleme eine besondere Unterstützung benötigen. Deren Stärken wollen wir ausbauen. Um hier voranzukommen, werden wir die Förderkonditionen für die in den letzten Jahren besonders benachteiligten Landesgebiete verbessern. Dazu zählt vor allem auch der Süden unseres Landes, der bekanntlich besonders stark vom Bevölkerungsrückgang betroffen ist.

Deswegen werden wir mit einem Sonderprogramm für den südlichen Teil unseres Landes beginnen. In diesem „Südniedersachsenprogramm“, wie wir es in der Koalitionsvereinbarung genannt haben, werden wir einen deutlichen Teil der Mittel aus den EU-Fonds bündeln. Diese Mittel, die das Land aus Brüssel erhält, sind von jeher für strukturpolitische Zwecke gedacht, kamen dort aber nicht immer an. Dies werden wir ändern.

Wir werden deshalb in den künftigen EU-Programmen des Landes einen Betrag in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro für Sondermaßnahmen aus dem „Südniedersachsenprogramm“ vorsehen. Zusammen mit der dafür notwendigen Kofinanzierung entsteht daraus ein Gesamtvolumen für Projekte im Umfang von gut 100 Millionen Euro.

Dieses Geld werden wir gezielt für zukunftssichernde, besonders nachhaltig wirkende Projekte einsetzen, die wir zusammen mit den Kommunen in den betreffenden Landkreisen entwickeln und auswählen werden.

Zu Frage 1:

Soviel ich weiß, endet die kommende EU-Förderperiode erst im Jahr 2020 und nicht schon im Jahr 2018. Zudem brauchen gute Projekte auch eine adäquate Planungs- und Realisierungsphase. Demzufolge werden wir den gesamten uns zur Verfügung stehenden Zeitraum nutzen. Und dieser reicht bis in das Jahr 2020.

Zu Frage 2:

Wie es sich für eine verantwortungsvolle Landesregierung gehört, werden wir klare Schwerpunkte und Prioritäten bei der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel setzen. In der nun auslaufenden EU-Förderperiode hatte das Land fast eine Milliarde an EU-Mitteln hinzugewonnen, die wir nun, so wie es aussieht, wieder verlieren werden. Sie hätten damit die Möglichkeit gehabt, Sonderprogramme wie das „Südniedersachsenprogramm“ aufzulegen und aus Zuwächsen zu finanzieren. Sie haben diese Möglichkeit leider nicht genutzt. Uns steht ein derartiger Geldsegen leider nicht zur Verfügung. Wir werden deshalb die uns zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend einsetzen. Zusätzliche Schulden für das Niedersachsenprogramm wird es nicht geben.

Zu Frage 3:

Aus den EU-Mitteln des Landes werden wir, wie ich eben schon dargestellt habe, einen Betrag in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro für das „Südniedersachsenprogramm“ zur Verfügung stellen. Damit dieses Geld vor Ort entsprechend genutzt werden kann, und auch finanzschwächere Kommunen dieses Programm nutzen können, werden wir die EU-Förderung projektbezogen aufstocken, und zwar überall dort, wo es notwendig, haushaltspolitisch machbar und förder- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist.

Die CDU-Fraktion hatte gefragt:

1. Wird die Landesregierung den Südniedersachsenplan umsetzen und in der angegeben Höhe von 100 Millionen Euro aus Landes- bzw. Bundesmitteln und europäischen Förderfonds bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode im Jahr 2018 finanzieren?

2. Wird es sich bei diesen 100 Millionen Euro um zusätzliche Mittel handeln, oder werden ohne­hin dem Land Niedersachsen zugewiesene Fördermittel umverteilt?

3. Wie wird die Landesregierung garantieren, dass im Rahmen der neuen EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 eine 75-prozentige Förderung entsprechend der Förderung in der bisherigen Konvergenzregion Lüneburg bei einem höchstens 25-prozentigen Eigenanteil von Kommunen und heimischer Wirtschaft in Südniedersachsen erfolgen kann?

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Michael Jürdens

Nds. Staatskanzlei
Stellv. Regierungssprecher
Planckstr. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6949
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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