Beamtinnen und Beamte auf Widerruf bekommen zusätzlichen Urlaubstag Landesregierung setzt EuGH-Rechtsprechung um
Die Landesregierung möchte mit dem am (heutigen) Dienstag beschlossenen Entwurf einer Verordnung zur Änderung urlaubsrechtlicher und dienstrechtlicher Vorschriften das Urlaubsrecht für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten europarechtskonform ausgestalten. Neben verfahrensrechtlichen Änderungen ist dabei auch ein zusätzlicher Urlaubstag für Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst vorgesehen. Der Verordnungsentwurf wurde zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Die bisher in Deutschland bestehenden Regelungen zum Urlaubsrecht waren in den vergangenen Jahren verschiedentlich Gegenstand der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hatte unter anderem festgestellt, dass Beschäftigten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung für den nicht genommenen aber unionsrechtlich gewährleisteten Mindestjahresurlaub zusteht. Bisher verfiel der Urlaubsanspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass die Beschäftigten einen Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung hatten. Für diese Fälle sieht der Verordnungsentwurf nun eine Abgeltung vor.
Entsprechend der EuGH-Rechtsprechung soll außerdem eine Verringerung der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage infolge von Teilzeitbeschäftigung dann keine Auswirkungen auf den bis zum Übergang erworbenen Urlaubsanspruch haben, wenn der Urlaub bis dahin nicht genommen werden konnte.
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erstellt am:
25.04.2017
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