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Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zur Häuslichen Krankenpflege

Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, kämpfen bei der Kostenüber-nahme für behandlungspflegerische Maßnahmen wie Wundversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen immer wieder mit Problemen. Oft wollen die Krankenkassen keine Kosten übernehmen. Ihr Argument: Die häusliche Krankenpflege sei ohnehin Aufgabe der Einrichtungen. Diese verfügen aber vertragsgerecht nicht über die dafür notwendigen Pflegefachkräfte. Nach Ansicht der Niedersächsischen Landesregierung ist die Gesetzeslage ergänzungsbedürftig. Daher hat das Kabinett am heutigen Dienstag eine Bundesratsinitiative beschlossen. Das Ziel: Der Bund soll klare Regeln schaffen, damit die Krankenkassen zukünftig ihren Zahlungspflichten nachkommen.

„Die Krankenkassen legen ihre Leistungspflicht in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu restriktiv aus“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Wirtschaftlichkeitser-wägungen bei den Krankenkassen dürfen nicht zu Lasten der Versicherten mit Behinderungen gehen.“ Manche Kassen lehnen die Behandlungspflege mit dem Hinweis ab, es liege keine Häuslichkeit vor. „Diese Auslegung spricht Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein eigenes Zuhause ab“, so Rundt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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