Artikel-Informationen
erstellt am:
06.02.2018
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Gesetzentwurf zum „Staatsvertrag über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk“ (NDR-Datenschutz-Staatsvertrag) in den Landtag einzubringen. Der Staatsvertrag war zwischen 7. bis 15. Dezember 2017 von der Regierungschefin und den Regierungschefs der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterzeichnet worden.
Kernpunkt des Staatsvertrages ist die Neufassung der Regelungen über den Datenschutz beim NDR. Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (vom 27. April 2016) sind die bisherigen Vorschriften über den Datenschutz im NDR-Staatsvertrag bis zum 25. Mai 2018 entsprechend anzupassen. In Ausgestaltung der EU-Vorgaben sind folgende wesentliche Änderungen vorgesehen:
Die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken und das Medienprivileg für den NDR werden neu geregelt. Zugleich werden die Rechte derjenigen Betroffenen näher beschrieben, deren personenbezogene Daten journalistisch verarbeitet worden sind.
Der rechtliche Rahmen für die oder den neuen Rundfunkbeauftragte/n für den Datenschutz beim NDR wird neu bestimmt, also etwa die Regelungen zu deren oder dessen Ernennung und Amtszeit.
Normiert werden auch die europarechtlichen Vorgaben zur Unabhängigkeit der oder des Rundfunkbeauftragten sowie deren oder dessen Aufgaben und Befugnisse.
Nach der Ratifizierung in den vier Landesparlamenten soll der neue Staatsvertrag rechtzeitig zum 25. Mai in Kraft treten.
Hintergrund und weiterführende Informationen
Die zum 25. Mai 2018 in Deutschland unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung enthält für die Mitgliedstaaten den Regelungsauftrag, das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. Hierzu ist eine Anpassung der Vorschriften über den Datenschutz beim NDR in den §§ 41 und 42 des NDR-Staatsvertrages erforderlich.
Die Regierungschefin und die Regierungschefs der den NDR tragenden Länder haben hierzu am 7./15. Dezember 2017 den Staatsvertrag über den Datenschutz beim NDR unterzeichnet.
Im NDR-Datenschutz-Staatsvertrag werden die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken und das Medienprivileg für den NDR neu gefasst und im Hinblick auf die im Mai 2018 in Kraft tretende EU-Verordnung angepasst. Neben der Aufnahme bisher im Datenschutzgesetz vorgenommener Bestimmungen zum Datengeheimnis wird dabei klargestellt, welche Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung zur Wahrung des Medienprivilegs im bisherigen Umfang zukünftig nicht gelten sollen. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht eine solche Ausnahme ausdrücklich vor.
Außerdem werden die Rechte derjenigen Betroffenen näher beschrieben, deren personenbezogene Daten journalistisch verarbeitet worden sind. So sind etwa Gegendarstellungen, Verpflichtungserklärungen und Widerrufe der betroffenen Personen zu den gespeicherten Daten zu nehmen. Näher bestimmt wird auch das Auskunftsrecht der Betroffenen sowie das Recht auf die unverzügliche Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten oder die Hinzufügung einer eigenen Darstellung.
Der neue „Rundfunkdatenschutzbeauftragte“ beim NDR bildet eine eigene, unabhängige Aufsichtsbehörde, die von einem möglichen internen Datenschutzbeauftragten zu unterscheiden ist. Durch die Ernennung in einem transparenten Verfahren durch eine unabhängige Stelle soll einerseits der Unabhängigkeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragten und andererseits dem Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks Rechnung getragen werden. Die Amtszeit von vier Jahren entspricht den Regelungen der EU-Verordnung.
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erstellt am:
06.02.2018
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833