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Niedersächsisches Finanzgericht bleibt für Kraftfahrzeugsteuer zuständig

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag be­schlossen, dass trotz Übernahme der Kraftfahrzeugsteuerverwaltung durch die Zollverwal­tung zum 1. Juli 2014 das Finanzgericht für Kraftfahrzeugsteuersachen zuständig bleibt. Dazu hat das Justizministerium mit den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein einen entsprechenden Staatsvertrag ausgehandelt. Der Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Ohne Staatsvertrag wäre für Kraftfahrzeugsteuersachen ab dem 1. Juli 2014 der gemeinsame Senat der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schles­wig-Holstein beim Finanzgericht Hamburg zuständig geworden.

Das Niedersächsische Finanzgericht sei seit jeher für die Kraftfahrzeugsteuer der nieder­sächsischen Steuerpflichtigen zuständig und verfüge deshalb über besonderen Sachvers­tand auf diesem Gebiet. Die Vorteile der jetzigen Regelung lägen also auf der Hand, sagte die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. Den Steuerpflichtigen könne im Regelfall durch das Finanzgericht, das im Sommer 2015 zudem in das neue Fachge­richtszentrum am Hauptbahnhof in Hannover umziehen wird, besserer Rechtsschutz gewährt werden. Damit habe die Landesregierung nicht nur dem Justizstandort Hannover, sondern vor allem auch den Bürgerinnen und Bürgern einen guten Dienst erwiesen. Damit das auch in anderen Steuerbereichen so bleibt, sieht der Staatsvertrag vor, dass der gemeinsame Finanzsenat in Hamburg nur für solche Verfahren zuständig ist, die zum Stichtag 13. Juli 2013 bereits auf die Zollverwaltung übertragen waren.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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