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Regierungserklärung von Ministerpräsident Stephan Weil vor dem Niedersächsischen Landtag am 16. Mai 2017 zum Thema Haushaltskonsolidierung und Pflege des öffentlichen Vermögens – nachhaltige Haushaltspolitik für Niedersachsen

Anrede,

über viele Jahrzehnte hinweg stand die niedersächsische Haushaltspolitik unter zwei Vorzeichen: Trotz aller Bemühungen war es nicht möglich ohne zusätzliche Kredite auszukommen. Diese Bemühungen waren andererseits auch dadurch gekennzeichnet, dass die Ansätze zur Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Vermögens in Niedersachsen über lange Zeiträume hinweg und in ganz unterschiedlichen Bereichen deutlich hinter den Bedarfen zurückgeblieben sind. Das ist keine Schuldzuweisung, das ist eine nüchterne Feststellung, die sich so übrigens auch für viele andere öffentliche Haushalte in anderen Ländern oder auf der kommunalen Ebene treffen lässt.

In Niedersachsen stellen wir fest, dass zumindest das eine Problem erfolgreich bewältigt wurde: In Niedersachsen wird die Schuldenbremse seit dem vergangenen Jahr eingehalten, seit dem Jahr 2016 kommen wir ohne weitere Netto-Neuverschuldung aus. Das ist nach 70 Jahren ein echter Durchbruch, für den wir sehr dankbar sein können!

Ich will sehr gerne hinzufügen, dass natürlich gute Steuereinnahmen und niedrige Zinsen diese Entwicklung begünstigt haben – wer wollte das bestreiten? Ohne eine konsequente Haushaltsdisziplin wäre eine solche Entwicklung aber nicht denkbar gewesen, auch dies gehört zur Wahrheit dazu.

Wie man es auch dreht und wendet: Finanzminister Schneider kann für sich in Anspruch nehmen, der erfolgreichste Finanzminister Niedersachsens zu sein. Und ich füge hinzu: Dass gleichzeitig wichtige Zukunftsinvestitionen gelungen sind, insbesondere durch die zusätzliche Bereitstellung von einer Milliarde Euro in dieser Legislaturperiode im Bildungsbereich, ist umso erfreulicher.

Natürlich schwimmt unser Land deswegen noch lange nicht im Geld. Immerhin bestand in den letzten Jahren und besteht auch jetzt die Möglichkeit, nachhaltige Finanzwirtschaft und politische Schwerpunkte miteinander zu verbinden. Wir können wichtige Infrastrukturaufgaben mutig angehen und können Schwerpunkte setzen, die für die Zukunft unseres Landes notwendig sind.

Deswegen ist es jetzt auch an der Zeit, die andere Altlast anzupacken: Landeseigentum und wichtige Einrichtungen der Daseinsvorsorge sind über Jahrzehnte zu wenig unterhalten worden. Dafür fehlte allzu oft das Geld. In diesen Sektoren gibt es schon seit langem einen unverkennbaren Sanierungsstau, der an vielen Stellen auch immer deutlicher zutage tritt.

Die Landesregierung hat bereits damit begonnen und wird engagiert darin fortfahren, diesen Sanierungsstau zu überwinden. Wir arbeiten in unterschiedlichen Bereichen den entstandenen Nachholbedarf bei der baulichen Unterhaltung ab. Unser Ziel ist ein gut gepflegtes Landesvermögen, aber vor allem auch gut ausgestattete Infrastruktureinrichtungen überall in Niedersachsen.

Dafür gibt es im Wesentlichen vier Gründe, die ich in der gebotenen Kürze aufführen will:

1. Es geht uns um den Erhalt des öffentlichen Vermögens. Des Vermögens, das mit den Mitteln der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler überhaupt erst entstanden ist. Wird dieses Vermögen nicht gepflegt, ist sein Wert nicht zu erhalten.

2. Dieses Vermögen ist kein Selbstzweck. Es repräsentiert wichtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, von den Straßen bis zu den Universitäten. Unser Land benötigt für eine gute Zukunft auch gerade diese Infrastruktur in einem guten Zustand.

3. Gerade da, wo es um Hochbauten geht, wollen wir einen effektiven Klimaschutz leisten. Alte, nicht hinreichend ausgestattete und unterhaltene Gebäude sind gleichzeitig CO2-Schleudern. Das ist weder wirtschaftlich noch ökologisch vertretbar.

4. Last but not least: Bürgerinnen und Bürger wissen typischerweise, dass sie von ihrem Staat keine Wunder erwarten können. Sie haben allerdings auch die begründete Erwartung, dass die öffentliche Infrastruktur eines modernen Landes in gutem Zustand ist. Auch dafür zahlen sie unter anderem ihre Steuern.

Das sind vier stichhaltige Gründe dafür, die Instandhaltung des Landeseigentums mit Priorität zu verfolgen. Ich halte dieses Ziel offen gestanden für wichtiger als die Tilgung von Altschulden, die dazu ja in unmittelbarer Konkurrenz steht. Aber vielleicht kann man sich ja auch so verständigen: Den Sanierungsstau abzubauen, heißt gleichzeitig auch eine verdeckte Staatsverschuldung zu tilgen.

Anrede,

seit dem Jahr 2013 haben wir dafür zahlreiche Anstrengungen unternommen. Seinerzeit mussten wir eine deutliche Unterfinanzierung fast aller betroffenen Bereiche des Landeshaushalts konstatieren. Parallel zu den bereits angesprochenen Investitionen vor allem in gute Bildung und parallel zu einer stetigen Absenkung der Netto-Kreditaufnahme haben wir deswegen schon in den vergangenen Jahren konsequent die Ansätze für den Erhalt des Landesvermögens erhöht.

Lassen Sie mich an zwei wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang erinnern:

In einem ersten Schritt wurde das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung für die Jahre 2014 bis 2017 begründet. Es hat ein Volumen von jährlich 120 Millionen Euro, von denen zwei Drittel für die Landesgebäude und ein Drittel für die Sanierung unserer Landesstraßen bereitgestellt worden sind.

Die Ergebnisse dieses Programms sind mehr als ansehnlich: Seit 2014 konnten 80 zusätzliche Maßnahmen realisiert werden und dabei wurden unter anderem rund 1.660 Tonnen Kohlenstoffdioxid eingespart. Das nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für den Landeshaushalt mit Blick auf die Energiekosten.

In einem zweiten Schritt haben wir dann für den Zeitraum 2017 bis 2020 ein weiteres Bauunterhaltungspaket mit einem Volumen von noch einmal jährlich 170 Millionen Euro aufgestellt. Es handelt sich also an dieser Stelle nicht um ein Strohfeuer, sondern um ein verlässliches finanzielles Engagement.

Die Ergebnisse dieser Vorgehensweise will ich einmal in aller Kürze an wenigen Beispielen deutlich machen:

1. Bis zum Jahr 2012 sind die Landesstraßen stiefmütterlich behandelt worden. Wir haben seit 2013 zumindest endlich wieder den alljährlichen Grundbedarf für die Sanierung der Landesstraßen decken können.

2. Die Ausgaben für bauliche Unterhaltung und energetische Sanierung von Landesbauten betrugen im Jahre 2012 rund 39 Millionen Euro, im Jahr 2017 sind annähernd 99 Millionen Euro bereitgestellt. Auch in den jetzt kommenden Jahren werden wir etwa doppelt so viel Mittel für diese Aufgabe bereitstellen, als dies in der vergangenen Legislaturperiode der Fall gewesen ist.

3. Grundsätzlich gilt für uns: Bestanderhaltung vor Neubau. Manchmal ist ein Neubau aber sinnvoller und günstiger. Für neue Gebäude waren noch vor fünf Jahren nur etwas mehr als 52 Millionen Euro vorgesehen. In diesem Jahr ist es mehr als das Doppelte. Auf diesem Niveau wollen wir ebenfalls bis zum Ende des Jahrzehnts fortfahren.

Und ein letztes Beispiel: Hochschulgebäude sind ebenfalls allzu häufig sanierungsbedürftig. Im Vergleich zur letzten Legislaturperiode haben wir seit dem Jahr 2013 etwa 25 Prozent höhere Mittel für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt.

Kurz gesagt: Auf dem Weg zum Abbau eines in Jahrzehnten entstandenen Sanierungsstaus haben wir schon in den vergangenen Jahren viel getan und viel geschafft. Die mittelfristige Finanzplanung belegt, dass wir diesen Weg weitergehen.

Zur Abrundung liegt mir schließlich noch daran, auf die Entwicklung der kommunalen Finanzen einzugehen. Auch hier ist die Entwicklung der letzten Jahre günstig, seit 2013 haben die niedersächsischen Kommunen im Durchschnitt jedes Jahr schwarze Zahlen geschrieben. Es freut mich, dass auf dieser Grundlage die kommunalen Investitionen in Niedersachsen alleine im vergangenen Jahr wieder um etwa eine halbe Milliarde Euro gestiegen sind, denn der Bedarf ist ganz sicher vorhanden.

Anrede,

mit großem Engagement wenden wir uns jetzt auch einem Bereich zu, in dem der Sanierungsstau besonders eklatant ist. Viele Krankenhäuser im Land Niedersachsen, aber auch und gerade die landeseigenen Krankenhäuser befinden sich vor einer doppelten Problematik. Sie müssen auf der einen Seite hart um die Refinanzierung ihrer Angebote ringen, die die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gewährleisten. Und auf der anderen Seite sind die Investitionsfördermittel des Landes ohne Frage über viele Jahre hinweg zu gering gewesen. Auf dieser Grundlage hat sich in nicht wenigen Häusern ein Sanierungsstau ergeben, der nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch für die dort beschäftigten Menschen und die Patientinnen und Patienten manchmal kaum noch zumutbar ist.

Ich muss Ihnen nicht im Einzelnen begründen, warum die Krankenhäuser überall in Niedersachsen eine zentrale Säule unserer sozialen Infrastruktur sind. Eine angemessene medizinische Versorgung zählt zu den Grundanforderungen an den Sozialstaat. Es ist deswegen Zeit für durchgreifende Maßnahmen. Das ist leichter gesagt als getan, denn hier summieren sich buchstäblich Milliardenbeträge. Noch vor relativ kurzer Zeit wäre es schlichtweg kaum denkbar gewesen, ein so großes Problem mit Aussicht auf Erfolg in Angriff zu nehmen. Ich bin froh und dankbar dafür, dass wir heute sehr konkrete Lösungsansätze haben.

Da sind zum einen die Krankenhäuser überall in unserem großen Flächenland. Sozialministerin Cornelia Rundt ist es gelungen, in einem Kraftakt gemeinsam mit den Kommunen über 1,3 Milliarden Euro zu mobilisieren, um den bestehenden Investitionsstau abzubauen. Das Land hat ein Sondervermögen mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einem jährlichen Mittelzufluss von 32 Millionen Euro geschaffen, an dem sich die Landkreise und kreisfreien Städte beteiligen. Damit wird der Schuldendienst für große Baumaßnahmen an den Krankenhäusern finanziert. Wir gehen davon aus, dass mit diesem Modell insgesamt bis zu 670 Millionen Euro an zusätzlichen Investitionen generiert werden können. Hinzu kommen die Mittel, die im allgemeinen Haushalt in der mittelfristigen Finanzplanung für Krankenhausinvestitionen vorgesehen sind. Darüber hinaus stehen Mittel aus einem bundesweiten Strukturfonds zur Verfügung, die vom Land und den Kommunen gegenfinanziert werden. Auch das bewirkt weitere zusätzliche 94 Millionen Euro.

Ich bin gerade in den vergangenen Wochen sehr viel überall im Land unterwegs gewesen und war dabei auch häufig in Krankenhäusern zu Besuch. Das mit diesem Programm verbundene Signal ist tatsächlich angekommen. In vielen Krankenhäusern herrscht Aufbruchsstimmung und es war mir eine Freude, diese Erfahrung machen zu können.

Anrede,

in dieser Sitzungsperiode geht es dann an zwei Vorhaben, die noch herausfordernder sind. Die Medizinische Hochschule Hannover und die Universitätsmedizin in Göttingen zählen zu den drei größten Krankenhäusern in unserem Land. Buchstäblich Hunderttausende von Menschen werden hier Jahr für Jahr stationär oder ambulant versorgt. Es handelt sich um Krankenhäuser, die nicht nur für die medizinische Versorgung in der jeweiligen Region, sondern landesweit von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind beide Universitätsklinika international hoch angesehene Forschungsstätten. Die forschungsnahe Patientenversorgung in diesen Kliniken hilft – das zeigt sich immer wieder – auch sehr bei weiteren Fortschritten in der medizinischen Forschung.

Gerade diese hochwichtigen Institutionen befinden sich allerdings in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Beide sind über 40 Jahre alt und weisen eine überalterte Bau- und Techniksubstanz auf. Viele Installationen stammen aus den 60er und 70er Jahren. Eine Erneuerung der gesamten baulich-technischen Infrastruktur beider Kliniken ist zwingend geboten.

Das ist allerdings leichter gesagt, denn der Investitionsbedarf für den Bereich der Krankenversorgung an beiden Kliniken wird aktuell auf 2,1 Milliarden Euro geschätzt. Das ist eine Summe, die noch vor kurzem schlichtweg erschlagend gewirkt hätte. Inzwischen sind wir – und das ist ein kaum zu überschätzender Fortschritt – imstande, auch ein solches Vorhaben realistisch anzugehen.

Wir schlagen Ihnen vor, ein Sondervermögen von zunächst 750 Millionen Euro einzurichten, von denen 600 Millionen Euro für die Unikliniken reserviert sind. Das ist ein außergewöhnlicher Schritt, der noch vor kurzem kaum denkbar erschienen wäre.

Die grundlegende Sanierung von MHH und UMG ist eine Herkulesaufgabe und wir müssen dafür sorgen, dass nicht durch die jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren Verzögerungen oder Brüche in der Umsetzung entstehen. Das Sondervermögen wird eine Bereitstellung der Mittel entsprechend dem Verlauf der Maßnahmen sichern. Dem Sondervermögen werden allerdings auch in den künftigen Jahren immer wieder weitere Mittel aus dem Landeshaushalt zuzuführen sein. Hierfür ist in dem Gesetzesentwurf eine entsprechende Verpflichtung vorgesehen.

Klar ist auch, dass diese beiden Vorhaben einer besonderen Organisationsstruktur bedürfen. An beiden Kliniken werden derzeit baulich-strukturelle Masterplanungen erstellt, die bis Ende 2017 in bauliche Entwicklungsplanungen überführt werden sollen. Es wird eine zentrale Steuerung erfolgen; über die Einzelheiten werden wir im Laufe der nächsten Monate beraten und auch aus bisherigen Erfahrungen lernen.

Anrede,

die Konsolidierung des Gesamthaushaltes hat die Möglichkeit geschaffen, unabweisbar notwendige, bis jetzt aber kaum realisierbar erscheinende Maßnahmen zu ergreifen.

Ich will das noch einmal zusammenfassen: Mit dem Programm für die Krankenhäuser der allgemeinen Versorgung und mit der Sanierung von MHH und UMG werden wir insgesamt nach heutigem Stand annähernd 3,5 Milliarden Euro mobilisieren. Das ist eine für unsere Verhältnisse außergewöhnliche Summe! Für uns hat eine gute medizinische Versorgung überall im Land Niederachsen einen hohen Stellenwert, das beweist unser Vorgehen.

Der Vollständigkeit halber füge ich hinzu, dass wir in diesem Zusammenhang auch vorschlagen, die Sanierung allgemeiner Hochschulgebäude gesondert in Angriff zu nehmen. Hierzu sind in dem Sondervermögen 150 Millionen Euro vorgesehen. Dabei sollen insgesamt zahlreiche Hochschulen überall im Land Niedersachsen berücksichtigt werden. Davon profitieren insbesondere auch kleinere Hochschulen, die nur über geringe Eigenmittel verfügen und deswegen zum Teil seit Jahrzehnten keine größeren Maßnahmen verwirklichen konnten, die von der Sache her zwingend geboten sind. Wir konzentrieren uns nicht nur auf die großen Vorhaben – der Landesregierung liegt die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung überall im Land am Herzen.

Anrede,

das alles sind sehr klare Belege für die Konsequenz, mit der wir jetzt die nächste Stufe in unserer Finanzstrategie fortführen. Der Haushalt ist in Ordnung gebracht worden, notwendige Sanierungen und Instandhaltungen werden konsequent angegangen. Das ist ein Kurs, der im ganzen Land mit sehr viel Unterstützung rechnen kann und der schlichtweg notwendig ist. Wir sind überzeugt, das ist ein besonders wichtiger Schwerpunkt für die Gestaltung der Zukunft unseres Landes. Hierfür bitten wir um Ihre Unterstützung.

ENDE

Ministerpräsident Stephan Weil  

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.05.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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