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Änderung der gemeinsamen Landesgrenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen beabsichtigt

HANNOVER. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen beabsichtigen die gemeinsame Landesgrenze im Bereich der Gemeinde Vielank (Landkreis Ludwigslust-Parchim) und der Gemeinde Amt-Neuhaus (Landkreis Lüneburg) zu ändern. Zur Vorbereitung hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Entwürfe des Staatsvertrages und des notwendigen Zustimmungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Im Rahmen der Grenzänderung erhält das Land Niedersachsen 12,9963 ha von der Gemarkung Woosmer und gibt 9,0538 ha von der Gemarkung Wehningen an das Land Mecklenburg-Vorpommern ab.

Im Bereich der Gemeinden Vielank und Amt Neuhaus wird bereits seit längerer Zeit ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Das Flurbereinigungsverfahren sieht neben einer Änderung der kommunalen Grenzen auch eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze in diesem Bereich vor.

Anlass für das Flurbereinigungsverfahren war unter anderem der Ausbau des Wege- und Gewässernetzes zu Zeiten der deutschen Teilung, das die heute bestehenden Länder- und Kommunalgrenzen teilweise durchschneidet und eine sinnvolle Bewirtschaftung der Flurstücke erschwert. Mit dem Flurbereinigungsverfahren soll diesem Zustand abgeholfen und durch den Staatsvertrag die Landesgrenze den Bedürfnissen der Bevölkerung der beiden Länder angepasst werden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.04.2013

Ansprechpartner/in:
Frau Anke Pörksen

Nds. Staatskanzlei
Regierungssprecherin
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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