Beschluss des Kabinetts zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 – Freigabe zur Verbandsbeteiligung
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag den Glücksspielstaatsvertrag 2021 zur Verbandsanhörung freigegeben. Zuvor hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den Glücksspielstaatsvertrag 2021 unterzeichnet. Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag läuft mit dem 30.06.2021 aus.
Der neue Staatsvertrag soll unmittelbar nach Auslaufen des noch geltenden Glücksspielstaatsvertrags in Kraft treten. Mit ihm werden bislang verbotene Formen des Online-Glücksspiels wie Online-Casino, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele erlaubnisfähig. Trotz erster Erfolge unter anderem im Bereich der Zahlungsunterbindung, ist es mit den bislang zur Verfügung stehenden aufsichtsrechtlichen Maßnahmen nicht gelungen, das mittlerweile ausufernde Glücksspielangebot im Internet entscheidend einzudämmen. Deshalb erscheint es nach Ansicht der Länder sinnvoll, das Online-Glücksspiel in ein Erlaubnisverfahren zu überführen und dies mit strikten Regeln zum Schutz der Spielerinnen und Spieler zu flankieren.
Vorgesehen sind der Aufbau eines zentralen, spielform- und anbieterübergreifenden Sperrsystems, die verpflichtende Einrichtung von anbieterbezogenen Spielkonten mit entsprechender Identifizierungspflicht, die Verpflichtung der Anbieter zum Aufbau von Systemen zur Spielsuchtfrüherkennung und die grundsätzliche Begrenzung von Einzahlungen durch ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit, das mit Hilfe einer zentralen Limit-Datei überwacht werden soll. Zugleich sollen die Maßnahmen zum Vollzug gegen unerlaubte Angebote sinnvoll erweitert werden. Hiermit kann es noch besser gelingen, die seriösen Anbieter von den unseriösen zu trennen und dann gezielt gegen diese unseriösen Anbieter vorzugehen. Dies soll zu einer Verringerung der Gefahr der Spielsucht beitragen.
Die mit dem neuen Staatsvertrag ebenfalls vorgesehene Zulassung von Live-Wetten (zum Beispiel auf das nächste Tor) während des laufenden Sportereignisses soll ein weiterer Baustein zur Sicherstellung eines legalen und ausreichend attraktiven Glücksspielangebots sein.
Bestimmte Ereigniswetten, wie zum Beispiel auf den Eintritt eines regelwidrigen Verhaltens, sollen verboten bleiben, um der Gefahr von Wettmanipulationen vorzubeugen und die Integrität des Sports zu wahren.
Die Erteilung von Erlaubnissen sowie die Wahrnehmung glücksspielaufsichtlicher Aufgaben soll insbesondere für länderübergreifende Online-Glücksspielangebote zentralisiert werden. Dazu wird eine Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts in Halle, Sachsen-Anhalt, geschaffen.
Der Staatsvertrag soll zum 1. Juli 2021 in Kraft treten. Es bedarf dazu der Ratifizierung durch mindestens 13 Länder. Erforderlich ist in jedem Fall die Ratifizierung durch Sachsen-Anhalt als Sitzland der Gemeinsamen Glücksspielbehörde.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.12.2020
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