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Bundesratsinitiative mit dem Ziel einer höheren Entschädigung für seuchenbedingt getötete Zuchtgänse

Niedersachsen setzt sich im Bundesrat für die Anhebung des Höchstbetrags bei Entschädigungen für im Rahmen von Tierseuchen getötetes Geflügel ein. Der Höchstbetrag sollte von 50 auf 110 Euro je Tier ansteigen. Die Einbringung einer entsprechenden Bundesratsinitiative zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes durch Niedersachsen wurde am (heutigen) Dienstag vom Kabinett beschlossen.

Die vorgeschlagene Änderung steht im Zusammenhang mit der Geflügelpest. Diese hat Deutschland und insbesondere Niedersachsen, das Geflügelland Nr. 1, seit dem Herbst 2020 in einem bisher nie dagewesenen Ausmaß heimgesucht. Allein in Niedersachsen wurde das Virus der Geflügelpest in diesem Zeitraum in 100 Geflügelhaltungen nachgewiesen. Auch Haltungen von Zuchtgänsen waren betroffen.

Bricht eine hochansteckende Tierseuche wie die Geflügelpest in einem Tierbestand aus, müssen die Tiere getötet werden. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern steht anschließend eine angemessene finanzielle Entschädigung für ihre Tiere zu. Im Tiergesundheitsgesetz ist für jede Tierart festgelegt, welche Summe je Tier höchstens von der Tierseuchenkasse bezahlt werden darf. Der Höchstsatz für Geflügel beträgt im Moment 50 Euro pro Tier. Dieser Höchstbetrag ist für die Entschädigung von wertvollen Zuchtgänsen bei weitem nicht ausreichend. Diese Tiere sind mitunter weit über 100 Euro wert.

Die von der Geflügelpest betroffenen Zuchtgänsehaltungen sind damit nicht nur durch die finanziellen Verluste infolge des Produktionsausfalls stark belastet. Durch die unzureichende Entschädigung für den Verlust ihrer Tiere sind sie unmittelbar in ihrer Existenz bedroht.

Eine deutliche Anhebung des möglichen Entschädigungsbetrags für Geflügel trägt zur Sicherung der Existenz der niedersächsischen Zuchtgänsehaltungen bei. Gleichzeitig wird damit die regionale Produktion von hochwertigem Gänsefleisch gestützt.

Dies ist dringend notwendig, denn es gibt nur wenige Zuchtgänsehaltungen in Niedersachsen und in Deutschland. Die Gänseküken, die aus den Eiern der wertvollen Tiere schlüpfen, werden in der Regel regional in bäuerlichen Betrieben in artgerechter Freilandhaltung gemästet. Das hochwertige Fleisch dieser Mastgänse wird anschließend meist regional vermarktet und kommt als beliebte „Martinsgans“ oder „Weihnachtsgans“ auf den Tisch.

Geben Betriebe mit Zuchtgänsen ihre Haltung auf, sind die Ausfälle kaum zu kompensieren. Folge ist ein weiteres Absinken des ohnehin schon sehr geringen Versorgungsgrades mit Gänsefleisch aus Deutschland.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.07.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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