Bürokratieabbau bei der Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Montag die Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnerkVO SGB XI) zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
„Pflegebedürftige Personen benötigen neben der reinen Pflegeleistung auch Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags“, erläutert der Niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) stellen Betreuung und Beaufsichtigung sicher, begleiten bei der Gestaltung des Alltages, unterstützen pflegende Angehörige und erbringen wichtige hauswirtschaftliche Dienstleistungen im unmittelbaren Umfeld der pflegebedürftigen Personen. Die Pflegekassen erstatten hierfür den sogenannten Entlastungbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, wenn die Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietenden erbracht wurden.
Im Februar 2022 hatte das Land auch ehrenamtlichen Einzelpersonen, den sogenannten Nachbarschaftshelferinnen und -helfern, die Möglichkeit einer Anerkennung als AZUA eröffnet. Mit Stand 20.06.2025 sind in Niedersachsen 4.307 AZUA anerkannt, darunter 399 gewerblich und 2.865 ehrenamtlich tätige Einzelpersonen. Minister Philippi: „Insbesondere die niedrigschwellige Unterstützung durch Nachbarschaftshelferinnen und -helfer ist ein Erfolgsmodell. Um die Pflegebedürftigen und ihre Helferinnen und Helfer künftig noch besser unterstützen zu können, wollen wir das Anerkennungsverfahren weiter vereinfachen.“
Die geänderte Verordnung sieht vor, dass den Nachbarschaftshelferinnen und -helfern die Vorlage eines Führungszeugnisses sowie der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses in Zukunft erspart bleiben. Notwendig bleibt, im Hinblick auf fachliche Voraussetzungen, lediglich der Nachweis über einen absolvierten achtstündigen Pflegekurs. Diese Kurse werden von den Pflegekassen kostenlos angeboten und können bei Interesse auch online wahrgenommen werden.
Für Personen, die wie die Nachbarschaftshelfenden im engen Kontext zu pflegebedürftigen Menschen arbeiten, sie versorgen und betreuen, sind pflegebezogene Grundkenntnisse wertvoll und wichtig. Hierbei geht es auch um die Befähigung, auf mögliche Krisensituationen angemessen reagieren zu können. Dies dient sowohl dem Schutz der pflegebedürftigen Person, als auch dem Schutz der oder des Helfenden vor einer möglicherweise überfordernden Akutsituation.
Mit dem Ziel einer Entbürokratisierung soll deshalb eine Erleichterung für diese Gruppe von Helfenden eingeführt werden. Der Nachweis der noch erforderlichen Voraussetzungen soll zukünftig nur noch der pflegebedürftigen Person vorzulegen sein (für die Beantragung bei der Pflegekasse) statt bei einer Anerkennungsbehörde.
„Die Neuregelungen werden zu einer verbesserten Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Niedersachsen führen. Zudem erwarte ich eine verstärkte Entlastung der pflegenden Angehörigen: Einfacher. Schneller. Günstiger.“, so Minister Dr. Philippi.
Der Verordnungsentwurf wird nun den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Mit einem Inkrafttreten ist zum Ende des Jahres 2025 zu rechnen.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
30.06.2025
zuletzt aktualisiert am:
01.07.2025
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