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Deutschlandradio: Mehr Transparenz, Weisungsfreiheit, mehr Frauen – Landtag wird über den 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterrichtet

Die niedersächsische Landesregierung hat heute den 20. Rundfunkänderungs­staatsvertrag (20. RÄStV) zur Kenntnis genommen, damit er dem Landtag zugeleitet werden kann. Wäh­rend ihrer Konferenz am 28. Oktober 2016 hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder politisches Einvernehmen über den Vertrag erzielt.

Im Mittelpunkt des neuen Staatsvertrags steht die Überarbeitung der Regelungen für die Gremien des Deutschlandradios. Analog der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für das ZDF waren auch die Deutschlandradio-Aufsichtsgremien anzupassen. Die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) verlangt für die institutionelle Ausgestaltung der öffentlich-rechtli­chen Rundfunkanstalten eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsiche­rung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien. Entsprechend dieser verfassungsgerichtlichen Vorgaben sind fol­gende wesentliche Änderungen vorgesehen:

  • Weisungsfreiheit der Mitglieder des Hörfunkrats, Regelungen zur Vermeidung von Inte­ressenkollisionen, Karenzzeit von mindestens 18 Monaten

  • Neuregelung der Zusammensetzung von Hörfunk- und Verwaltungsrat

  • Stärkere Vertretung von Frauen in den Gremien

  • Öffentliche Hörfunkratssitzungen

  • Veröffentlichung von Bezügen leitender Beschäftigter

  • Institutionalisierte Vertretung der Interessen arbeitnehmerähnlicher Personen

Nach der Unterrichtung der Landtage wollen die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bei ihrer nächsten Zusammenkunft am 8. Dezember 2016 den Staatsvertrag gemeinsam un­terzeichnen. Im Anschluss erfolgt die Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten, so dass der neue Vertrag zum 1. September 2017 in Kraft treten kann und somit die Neuregelungen zur nächsten Amtsperiode der Deutschlandradio-Gremien (im März 2018 endet die aktuelle vierjährige Amtsperiode des Hörfunkrats) bereits Geltung beanspruchen können.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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