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Ein Jahr „Niedersachsen packt an“ – Weil: Auch durch das Bündnis ist unser Bundesland lebenswerter geworden

Ein Jahr „Niedersachsen packt an“ – Weil: Auch durch das Bündnis ist unser Bundesland lebenswerter geworden

Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), den Unternehmerverbänden Niedersachsen (UVN), den beiden großen christlichen Kirchen in Niedersachsen sowie dem Land Niedersachsen wurde vor einem Jahr das Aktionsbündnis „Niedersachsen packt an!" ins Leben gerufen. Ziel war und ist es, die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Gesellschaft und Arbeit voranzubringen.

Zum Jahrestag bilanziert Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil: „Dieses Bündnis hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet und wird es weiterhin leisten, dass wir in Niedersachsen eine offene, tolerante und solidarische Gesellschaft bleiben. Auch künftig werden wir weiter eine große Hilfsbereitschaft gegenüber den geflüchteten Menschen beweisen. Auch aus diesem Grund ist unser Bundesland auf einem guten Weg; denn Niedersachsen steht für Zukunft, Zusammenhalt und ein gemeinsames Zuhause. Wir in Niedersachsen nehmen die Herausforderungen an und gehen zuversichtlich in das nächste Jahr.“

Im kommenden Jahr werden zwei weitere Integrationskonferenzen mit anschließenden regionalen Veranstaltungen folgen: Am 6. März 2017 findet die Integrationskonferenz „Bürgerschaftliches Engagement“ statt. Im Sommer 2017 wird eine Konferenz zur gesellschaftlichen Teilhabe stattfinden. Außerdem wird das Bündnis im Laufe des Jahres 2017 erneut die zentralen Integrationsfelder Sprachförderung, Arbeitsmarktintegration und Wohnen aufgreifen.

Die Bilanz zum ersten Jahr ist unter www.niedersachsen-packt-an.de verfügbar.

HINTERGRUND

Die Integrationskonferenzen: Erste Ergebnisse und Maßnahmen der Landesregierung (Stand November 2016)

Integrationskonferenz „Werkstatt Sprache“ am 16. März 2016

Ergebnisse:

Wegweiserkurse

In den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) werden Wegweiserkurse angeboten, die in den vergangenen Monaten aktualisiert wurden und aus den zwei Modulen „Erstorientierung Leben in Deutschland“ und „Erstorientierung Deutsche Sprache“ bestehen. Die Teilnahme an dem 5-tägigen Kursangebot steht allen Bewohnerinnen und Bewohnern der Standorte – unabhängig von ihrer Bleibeperspektive – während ihres Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung offen.

Interkulturelle Lernwerkstatt

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter werden nach dem Konzept der „Interkulturellen Lernwerkstatt“ beschult. Diese Konzept wurde bereits mit Erfolg am EAE-Standort Grenzdurchgangslager Friedland durchgeführt und nunmehr schrittweise auch auf andere EAE-Standorte ausgedehnt. Dieses Konzept ist auf einen ersten Spracherwerb von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter ausgelegt und soll diese auf einen späteren Besuch in der Regelschule vorbereiten. Beschulungsangebote gibt es darüber hinaus bereits in Bramsche, Braunschweig und Oldenburg (hier im Aufbau).

Kinderbetreuung

Weitere Beispiele der vorbereitenden Integrationsmaßnahmen in der Erstaufnahme sind die Angebote zur Kinderbetreuung, in der Kinder spielerisch erste Erfahrungen mit der deutschen Sprache machen können.

„WLAN in den Erstaufnahmeeinrichtungen“

Das Projekt zur Einrichtung von WLAN für Flüchtlinge in den EAE ist auf einem guten Weg. In der EAE Osnabrück ist inzwischen das erste WLAN für Flüchtlinge in Betrieb gegangen. Bis Jahresende werden voraussichtlich auch die EAE in Braunschweig, Bad Fallingbostel (West), und Oldenburg über ein entsprechendes Angebot verfügen. Ein Anschluss der EAE Friedland und Bramsche ist für 2017 geplant.

Spracherwerb und Integration nach Aufnahme in den Kommunen

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche

Mittlerweile werden die ursprünglich für die Erstaufnahmeeinrichtungen vorgesehenen Video-Konferenzsysteme im Bereich der Sprachförderung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche an verschiedenen Pilotschulen genutzt. Sie stellen ein zusätzliches Förderangebot dar, über das in themenbezogenen Einheiten erste Fachinhalte unter Berücksichtigung der individuellen sprachlichen Kompetenzen vermittelt werden. So wird der schrittweise Übergang in den Regelunterricht unterstützt.

Mit dem im April 2016 initiierten Projekt „Digital Deutsch lernen“ wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Unterstützung des Spracherwerbs geleistet. Die Potentiale digitaler Medien werden dabei gezielt zur Förderung sprachlicher Kompetenzen eingesetzt. Derzeit werden in den Landkreisen Osnabrück, Wesermarsch, Osterholz, Harburg, Schaumburg, Braunschweig, Göttingen, Cuxhaven, Rotenburg, Gifhorn, Salzgitter, Uelzen, Ammerland, Goslar und Diepholz 600 Tablets von den Schülerinnen und Schülern erfolgreich in Sprachlerngruppen genutzt.

Bessere Sprachförderung für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche bis 21 Jahre

Das Projekt SPRINT (Sprach- und Integrationsprojekt für jugendliche Flüchtlinge zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung) konnte weiter ausgebaut werden und wird mittlerweile von 94 berufsbildenden Schulen flächendeckend angeboten. Bislang wurden 190 Klassen eingerichtet, in denen ca. 2.800 junge Flüchtlinge qualifiziert werden.

Neu wurde das Projekt SPRINT-Dual erarbeitet, eine 6- bis 9-monatige Maßnahme für jugendliche Flüchtlinge zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung.

Erweiterte Basissprachkurse zur Sprachvermittlung

Kernelement der Förderung durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur sind die seit April 2016 durch ein „Bildungsclearing“ und Zertifizierung des Sprachniveaus erweiterten Basissprachkurse zur Vermittlung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache. Ab 2017 werden diese Kurse 300 Unterrichtsstunden umfassen und um Maßnahmen der individuellen Kompetenzfeststellung ergänzt. Höher qualifizierte Flüchtlinge können an einem Intensivsprachkurs teilnehmen, der ihnen den Erwerb eines höheren Sprachniveaus ermöglicht und den Weg in ein Studium oder eine qualifizierte Ausbildung ebnen kann.

Stärkere finanzielle Unterstützung für „Deutsch als Fremdsprache“

Um gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung des Lehrpersonals sicherzustellen, werden die Sprachkurse des Landes seit September 2016 finanziell besser ausgestattet. Gemeinsam mit dem Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens wird das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur 750 zusätzliche Lehrkräfte für „Deutsch als Fremdsprache“ ausbilden. Damit wird die Forderung aufgegriffen, die Erwachsenenbildung bei der Neugewinnung und beim Halten von geeigneten Dozentinnen und Dozenten zu unterstützen.

Fortbildungsoffensive für ehrenamtliche Sprachbegleitung

Die Fortbildungsoffensive für ehrenamtliche Sprachbegleiterinnen und Sprachbegleiter zeigt inzwischen ihre Wirkung: Nach der Schulung von ehrenamtlichen Lehrkräften sind seit Sommer 2016 Empfehlungen und Materialien für alle an freiwilligen Tätigkeiten in der Sprachvermittlung Interessierte kostenfrei im Internet zugänglich. Zahlreiche Helferinnen und Helfer profitieren bei ihrer täglichen Arbeit von dieser Initiative.

Bessere Koordinierung der Sprachförder- und Berufsintegrationsangebote auf regionaler Ebene

Gemeinsam mit anderen Ressorts der Landesregierung, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit und der Erwachsenenbildung erörtert das Ministerium für Wissenschaft und Kultur derzeit Empfehlungen für die Koordinierung der verschiedenen Sprachförder- und Berufsintegrationsangebote auf regionaler Ebene. So wird sichergestellt, dass schon während des Spracherwerbs der nächste entscheidende Schritt in Richtung Ausbildung oder Beruf vorbereitet werden kann.

Integrationskonferenz „Werkstatt Arbeit“ am 6. Juni 2016

Ergebnisse:

Erfolgreicher Start von SPRINT-Dual

Das bestehende Sprach- und Integrationsprojekt „SPRINT“ hilft jugendlichen Flüchtlingen in modularisierter Form, Sprachbarrieren abzubauen und mit der Berufs- und Arbeitswelt vertraut zu werden. Dieses Projekt hat das Niedersächsische Kultusministerium (MK) jetzt zu SPRINT-Dual weiterentwickelt. Mit SPRINT-Dual sollen bereits vorhandene Sprachkenntnisse gefestigt und erweitert sowie Schülerinnen und Schüler durch die Kombination von Schule und Einstiegsqualifizierung in Ausbildung gebracht werden. Sie erhalten so die Möglichkeit, Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen.

Die Einbeziehung der Betriebe erfolgt mit Unterstützung der Arbeitsverwaltung. Das Projekt setzt nahtlos an abgeschlossene „Sprint-Klassen“ an und startete zum Schuljahr 2016/2017.

Frühzeitige Kompetenzerfassung

Die frühzeitige Kompetenzerfassung individueller sprachlicher, schulischer und beruflicher Fähigkeiten von Asylsuchenden und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive ist ein wichtiger erster Schritt zur Integration in Ausbildung und Arbeit.

Seit dem 1. September 2016 erfolgt die Ersterfassung beruflicher Kompetenzen für neu ankommende Flüchtlinge mit sehr guter Bleibeperspektive durch die Bundesagentur für Arbeit regulär im Rahmen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit aufzubauenden „Ankunftszentren“ in Bad Fallingbostel und Bramsche. Mit diesen Ankunftszentren soll das Flüchtlingsmanagement neu ausgerichtet werden.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) hatte hier frühzeitig Handlungsbedarf erkannt und gemeinsam mit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit das Projekt „Kompetenzen erkennen. Gut ankommen in Niedersachsen“ im Zeitraum Juni 2015 bis 31. August 2016 durchgeführt. An den fünf zentralen Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen wurden in mehr als 1.900 Gesprächen relevante Daten erhoben und anschließend den Arbeitsagenturen, Jobcentern und Kommunen für den Vermittlungsprozess am späteren Aufnahmeort zur Verfügung gestellt.

Flächendeckende Kompetenzerfassung sichern

Viele Asylsuchende bleiben schon deshalb langjährig in Deutschland, weil die Bearbeitung ihres Asylantrages längere Zeit in Anspruch nimmt und erst zu einem späten Zeitpunkt über einen Schutzanspruch entschieden wird. Zudem gibt es eine größer werdende Zahl von geduldeten Flüchtlingen mit abgelehntem Asylantrag, die aus rechtlichen oder faktischen Gründen derzeit nicht in das jeweilige Herkunftsland zurückgeführt werden können.

All diese Personen sollten angesichts ihrer häufig langjährigen Aufenthaltsdauer in Deutschland ebenfalls frühzeitig eine Kompetenzerfassung zur Beschleunigung der Arbeitsmarktintegration durchlaufen.

Verlängerung des Handwerksprojekts zur Flüchtlingsintegration „IHAFA“

Die Erfahrungen der letzten Monate sowie die Diskussionen in den Werkstattforen der zweiten Integrationskonferenz haben gezeigt, dass auf aktuelle Entwicklungen flexibel reagiert und bei Bedarf nachgesteuert werden muss.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) hat deshalb die Unterstützung für das Projekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber (IHAFA)“ der sechs Handwerkskammern in Niedersachsen bis zum 31.01.2019 verlängert. Hier werden landesweit jüngere Flüchtlinge unter anderem durch Berufsberatung, Eignungsfeststellung und Betriebspraktika auf eine Handwerksausbildung vorbereitet. Es gab bislang mehr als 1.000 Beratungen für Flüchtlinge und Unternehmen sowie rund 340 Kompetenzfeststellungen. Durch die Projektverlängerung sollen bisherige Teilnehmende, für die der Start einer Ausbildung zum Ausbildungsjahr 2016/2017 zu früh kommt, bis zu einem späteren Ausbildungsbeginn begleitet werden. Aufgebaute Kontakte zu interessierten Ausbildungsbetrieben können so verstetigt werden.

Neues Förderprogramm für höher qualifizierte Flüchtlinge

Das Förderprogramm für höher qualifizierte Flüchtlinge zielt auf die Aufnahme eines Hochschulstudiums ab. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht hier die Sprachvermittlung. Diese erfolgt in Form von Intensivsprachkursen, die sowohl grundlegende als auch fachliche und wissenschaftliche Sprachmodule beinhalten. Angesichts der besonderen Situation von Flüchtlingen müssen dabei auch betreuende und begleitende Elemente zur Aufnahme eines Studiums integriert werden, wie zum Beispiel die Klärung von Hochschulzugangsvoraussetzungen oder die Auswahl von Studienfachrichtungen. Die vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) geförderte Maßnahme soll von den Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung in Kooperationen mit Hochschulen und Betrieben durchgeführt werden. Die Kurse stehen allen Flüchtlingen ab dem 18. Lebensjahr offen, die die Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland anstreben und die formalen Voraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung oder für einen Hochschulzugang grundsätzlich geeignete Aus- oder Vorbildung im Herkunftsland) erfüllen können. Für die Maßnahmen stehen 4,7 Millionen Euro bereit. Damit können rund 1.000 Flüchtlinge in ganz Niedersachsen unterstützt werden.

Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Der Niedersächsische Landtag hat am 7. Juni 2016 die Novelle des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung wurden Verbesserungen für diejenige Zielgruppe eingeführt, die an der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen interessiert ist. Neu sind unter anderem Ansprüche auf unabhängige Beratung sowie zum Nacherwerb fehlender Qualifikationen. Somit kann eine volle Anerkennung erlangt werden, auch wenn zunächst keine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf besteht. Ein berufliches Anerkennungsverfahren kann unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Antragstellenden durchgeführt werden. Personen, die die erforderlichen Nachweise fluchtbedingt, nicht vorlegen können, haben die Möglichkeit, in einem gesonderten Verfahren ihre maßgeblichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten feststellen zu lassen.

Das IQ-Netzwerk

Das Landesnetzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ hat das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen zu verbessern. Das niedersächsische IQ Netzwerk besteht aus 43 Projekten, die landesweit flächendeckend an 16 Standorten angesiedelt sind. Schwerpunkte der Arbeit bilden drei Handlungsfelder:

  • Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

  • Qualifizierungsmaßnahmen

  • „Interkulturelle Vielfalt fördern“ – Beratung und Qualifizierungsangebote für Arbeitsmarktakteure

    Diese Handlungsfelder werden von Projektpartnern unterschiedlicher Trägerinstitutionen in ganz Niedersachsen bearbeitet. Hierzu zählen beispielsweise Bildungseinrichtungen, Berufskammern, Jobcenter und Arbeitsagenturen, Wohlfahrtsverbände, Forschungsinstitute sowie weitere relevante Arbeitsmarktakteure.

Die Finanzierung des IQ-Netzwerkes Niedersachsen aus Bundesmitteln sowie Mitteln des Europäischen Sozialfonds wird durch eine zusätzliche Landesförderung ergänzt. Aufgrund der großen Nachfrage wird die Landesförderung in den Jahren 2016 bis 2018 verdoppelt und auf bis zu 960.000 Euro jährlich erhöht.

Modellprojekte „Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren

Vor allem kleine und mittlere Betriebe dürfen mit der Aufgabe der betrieblichen Integration von Flüchtlingen nicht alleine gelassen werden. Sie benötigen Unterstützung in praktischen und rechtlichen Fragen. Das hat die Diskussion im Werkstattforum „Wege in Arbeit“ der zweiten Integrationskonferenz noch einmal nachdrücklich aufgezeigt. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) bereitet deshalb einen Förderaufruf „Modellprojekte Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren“ vor. Die Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren sollen vorerst für zwei Jahre Flüchtlinge und Unternehmen vor Ort nach ihren jeweiligen Beschäftigungsvoraussetzungen zusammenführen („Matching“). Die Integration in den Betrieb soll dann sehr konkret, gegebenenfalls unter Einbindung ehrenamtlicher oder anderweitiger Kompetenz unterstützt werden. Der Aufruf soll insbesondere an wirtschaftsnahe Organisationen mit Erfahrungen in der beruflichen Bildung sowie an Organisationen mit Erfahrung in der arbeitsmarktbezogenen Flüchtlingssozialarbeit gerichtet werden. Er wird voraussichtlich im Dezember 2016 veröffentlicht.

Ausbau besonderer Maßnahmen für Frauen zur Integration in den Arbeitsmarkt

Aktuell sind rund 30 Prozent der Flüchtlinge weiblich. Sie haben häufiger als geflüchtete Männer keine Schule besucht und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gelingt ihnen deutlich seltener. Sie brauchen deshalb besondere Angebote der Unterstützung, damit sie an Erwerbsfähigkeit und -tätigkeit herangeführt werden können. Die Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft sollen deshalb für ein spezifisches Beratungs- und Koordinierungsangebot für die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen zusätzlich gefördert werden. Im Rahmen einer erweiterten Ausschreibung ist der Projektstart ab dem 1. Januar 2017 vorgesehen. Ein Mehrbedarf für das Programm in Höhe von 400.000 Euro jährlich an Landesmitteln ist bereits bewilligt worden.

Zusätzlich sollen bereits bestehende regionale Netzwerkstrukturen besser für die Bedarfe geflüchteter Frauen genutzt und ausgebaut werden. Im Programm „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ können unterstützend Qualifizierungsprojekte initiiert werden. Um weibliche Flüchtlinge und ihre Bedarfslagen stärker sichtbar zu machen, sollen Probleme und gute Beispiele, zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen, regelmäßig kommuniziert und in übergreifende Netzwerke eingespeist werden.

Ergebnisse auf Grundlage des Integrationsgesetzes

Mit dem am 8. Juli 2016 verabschiedeten Integrationsgesetz wurden einige Hürden beseitigt, die einer Integration von Asylsuchenden mit einer guten Bleibeperspektive und Geduldeten in Beschäftigung und Ausbildung entgegenstanden. Dabei wurden mit Verabschiedung dieses Gesetzes Wünsche und Forderungen aus der zweiten Integrationskonferenz umgesetzt.

Integrationskonferenz „Werkstatt Wohnen und Leben“ am 29. August 2016

Ergebnisse:

600 neue Mietwohnungen für Niedersachsen

Dringend benötigter Wohnraum kann bei guter Vorbereitung zügig und mit hoher Qualität gebaut werden. Dies ist ein Fazit aus dem Wettbewerb „Wohnraum schaffen“, an dem die Bündnispartner, Architektenkammer Niedersachsen und der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen und Bremen e. V. maßgeblich beteiligt waren. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sind auf der 3. Integrationskonferenz prominent vorgestellt worden.

Aus dem Wettbewerb, der vom Land Niedersachsen finanziell unterstützt wurde, sind zahlreiche innovative Konzepte für bezahlbares und gleichzeitig qualitätsvolles Wohnen hervorgegangen. Die beteiligten Wohnungsunternehmen bauen jetzt zeitnah die vier Preisträger-Entwürfe. Weitere vier am Wettbewerb beteiligte Wohnungsunternehmen wollen mit den Architektinnen und Architekten der insgesamt acht Anerkennungen zusätzliche Wohnungsneubau-Projekte realisieren. Insgesamt werden so rund 600 neue Mietwohnungen errichtet.

Genossenschaften unterstützen – Potenziale nutzen

In Niedersachsen gibt es gute Beispiele dafür, wie durch zivilgesellschaftliches Engagement Wohnraum geschaffen werden kann. Immer mehr Menschen schließen sich zusammen und engagieren sich zum Beispiel in Genossenschaften im Wohnungsmarkt. Sie tun dies nicht für sich selbst, sondern für hilfebedürftige Menschen oder besondere Bedarfsgruppen, zum Beispiel für Flüchtlinge.

Ein herausragendes Beispiel ist die „Willkommen in Sögel eG – Bürgergenossenschaft für Menschen in Not“. Die im September 2015 in der Gemeinde Sögel (Landkreis Emsland) gegründete Bürgergenossenschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben inzwischen Geschäftsanteile im Wert von mehr als einer Million Euro erworben. Das erste von der Bürgergenossenschaft errichtete Gebäude ist bereits bewohnt, weitere Gebäude sind in Planung.

Um solche und viele weitere gute bürgerschaftliche Projekte auf den Weg zu bringen, wird das Land im Frühjahr 2017 ein Programm zur Förderung von Sozialgenossenschaften auflegen. Die Förderung des Landes soll die Gründung einer Sozialgenossenschaft erleichtern. Kosten, die durch den Gründungsvorgang entstehen, sollen gefördert werden.

Arbeit im Gemeinwesen und Quartiersmanagement

In den Werkstatt-Foren der dritten Integrationskonferenz ist deutlich geworden, wie wichtig die Arbeit im Gemeinwesen, ein gutes Quartiersmanagement, Netzwerke und zielgruppenübergreifendes Denken und Handeln sind. Schon bei der Planung eines Quartiers sollten die damit verbundenen Fragen berücksichtigt werden. Ganz wesentlich dabei ist auch, die Flüchtlinge selbst soweit wie möglich einzubeziehen. Eine wichtige Rolle können dabei Anlaufstellen spielen. In Niedersachsen kann dafür die vorhandene Infrastruktur gut genutzt werden: Mehrgenerationenhäuser, Familienbüros, Senioren- und Pflegestützpunkte, Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe sowie andere Einrichtungen.

Vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. und von der LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e. V. wurde auf der 3. Integrationskonferenz die gemeinsame Broschüre „Was alle angeht, können nur alle lösen" vorgestellt. Die Veröffentlichung gibt insbesondere Kommunen wertvolle Hinweise und konkrete Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen in das Gemeinwesen.

Soziale Wohnraumförderung gezielt verbessert

Der soziale Wohnungsbau erfüllt nach wie vor eine wichtige Versorgungsfunktion, auf die nicht verzichtet werden kann. Insbesondere in Ballungsräumen gibt es zunehmend Wohnungsengpässe. Menschen, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind, haben es oftmals schwer, sich aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Bund und Land haben daher die Mittel für die soziale Wohnraumförderung bereits um ein Vielfaches erhöht. Bis 2019 stehen dafür mehr als 800 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderung mit zinslosen Darlehen hat angesichts der niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt deutlich an Attraktivität eingebüßt. Daher wird das Land seine Förderung weiterentwickeln und eine Zuschussförderung als zusätzlichen Investitionsanreiz anbieten. Speziell im Mietwohnungsneubau ist es notwendig, die Fördermöglichkeiten zu verbessern.

Außerdem wird das Land die Vornutzung als Wohnraum für Flüchtlinge auch bei einer Förderung im Mietwohnungsbestand möglich machen. Wie bei neu erbauten Mietwohnungen können die geförderten Wohnungen bis zu zehn Jahren lang für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Für diese Zwecke können die Wohnungen an die dafür zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften vermietet werden. Nach Beendigung der Vornutzung sind die Mietwohnungen als geförderter Mietwohnraum an wohnberechtigte Haushalte zu vermieten. Auf diese Weise können auch Leerstände wieder nutzbar gemacht werden.

Teilhabe- und Beratungsangebote weiter fördern

Das Land unterstützt die Teilhabe in mehreren Themenfeldern auch mit erheblichen finanziellen Mitteln. Beispielsweise wird das Verständnis für Demokratie und Toleranz, für gesellschaftliche Teilhabe und kulturelle Vielfalt gestärkt. Es gibt ein landesweites Beratungsangebot für die Menschen, die zu uns kommen und sich in einem für sie neuen Lebensumfeld zurechtfinden müssen. In den Landkreisen und Städten sind flächendeckend Netzwerkstrukturen geschaffen worden, die die Migration und Teilhabe vor Ort koordinieren. Und nicht zuletzt setzen sich seit vielen Jahren vom Land qualifizierte Integrationslotsinnen und Integrationslotsen ehrenamtlich für die zu uns nach Niedersachsen kommenden Menschen ein.

Zukünftig werden in diesen Themenfeldern und bei den entsprechenden Maßnahmen die Aspekte des Wohnens und des Lebensumfelds ausdrücklich berücksichtigt.

„Gut ankommen in Niedersachsen“

Mit dem Projekt „Gut ankommen in Niedersachsen!“ unterstützt das Land darüber hinaus die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe bei der Initiierung besonderer Projekte für die Zielgruppe der Schutz suchenden Familien in Niedersachsen. Ziel ist die Förderung von Projekten, die speziell auf die erste Phase des Ankommens und auf Flüchtlingsfamilien in besonderen Notlagen oder Lebenssituationen zugeschnitten sind. Bereits 2015 konnten 40 Jugendämter gefördert werden. Für die verbliebenen 16 Träger wurden 2016 weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird künftig in die Förderung nach der Richtlinie Familienförderung überführt, um Nachhaltigkeit zu erzielen.

Verfügungsfonds in der Städtebauförderung

Niedersachsen gibt den Kommunen seit Inkrafttreten der Neufassung der Städtebauförderungsrichtlinie die Möglichkeit, in allen Programmen der Städtebauförderung Fördermittel auch für Verfügungsfonds einzusetzen. Es handelt sich um ein Förderinstrument, das zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen in den Fördergebieten dient. Über die Verwendung der Fördermittel entscheidet ein lokales Gremium. Die Mittel des Fonds können für Investitionen sowie für investitionsvorbereitende und investitionsbegleitende Maßnahmen verwendet werden.

Im Programm „Soziale Stadt“ können die Mittel darüber hinaus auch für sonstige Maßnahmen verwendet werden, die der Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner dienen. Darunter können auch Maßnahmen fallen, die der Integration dienen und die den sozialen Zusammenhalt im Quartier fördern.

Wohnraumvermittlung

Wer aufgenommen wird braucht Unterstützung, um sich in einem neuen, unbekannten Land zurechtzufinden und eigenständig zu werden – dies gilt insbesondere auch für die Suche nach einer Wohnung. Auf der dritten Integrationskonferenz wurde präsentiert, wie die staatlichen Strukturen für die Wohnungsvermittlung durch bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden können. Als ein Ergebnis der dritten Integrationskonferenz wird das Land prüfen, ob und auf welche Weise Hilfsstrukturen geschaffen und unterstützt werden können, um zusätzlichen privaten Wohnraum zu mobilisieren und an geflüchtete Menschen zu vermitteln.

Stiftungen und Kapital aktivieren

Die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau sind derzeit günstig. So können Banken Baugeld zu äußerst günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Institutionelle Anlegerinnen und Anleger aus dem In- und Ausland suchen nach guten Anlagemöglichkeiten, weil sie in den klassischen Anlagebereichen in der Niedrigzinsphase keine angemessenen Renditen mehr erzielen können. Damit rückt für diese Investoren zunehmend der Wohnungs- und Immobilienmarkt in den Blick. Zu diesen Investoren können auch Stiftungen gehören, die ansonsten kaum noch rentable Anlagemöglichkeiten für ihr Stiftungsvermögen finden. Auch hier wird das Land als Folge der dritten Integrationskonferenz Maßnahmen prüfen, wie insbesondere diese Investorengruppe angesprochen und mobilisiert werden kann, Stiftungsgelder in bezahlbaren Wohnraum zu investieren.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.11.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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