Artikel-Informationen
erstellt am:
28.01.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf des Siebten Medienänderungsstaatsvertrages zugestimmt und beschlossen, den Landtag über den beabsichtigten Staatsvertrag zu unterrichten. Sie folgt damit den Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. Oktober 2024 und vom 12. Dezember 2024.
Mit dem Siebten Medienänderungsstaatsvertrag sollen der Medienstaatsvertrag, der ARD-Staatsvertrag, der ZDF-Staatsvertrag, der Deutschlandradio-Staatsvertrag und der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geändert werden. Ziel ist eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll digitaler, schlanker und moderner aufgestellt werden, um seine Zukunftsfähigkeit und seine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft zu sichern.
Der Reformstaatsvertrag beinhaltet eine Straffung der Strukturen verbunden mit einer effektiveren Nutzung von Synergieeffekten durch eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Zusammenarbeit. Gleichzeitig soll die Anzahl der linearen Hörfunk- und Fernseh-Programme verringert und die Qualität der Programme gestärkt werden. Statt der bisherigen Fernseh-Spartenprogramme sollen die Rundfunkanstalten zukünftig digitale Schwerpunktangebote anbieten. Damit erfolgen klare Weichenstellungen für die digitale Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Länder legen Wert auf einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen und Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen. Vor allem jüngere Menschen konsumieren Inhalte inzwischen ganz überwiegend non-linear. Diesem geänderten Nutzungsverhalten wird durch die Umschichtung, hin zu mehr digitalen und partizipativen On-Demand-Formaten sowie mehr Bildungs- und Medienkompetenzangeboten für junge Menschen, Rechnung getragen. Dabei sollen aber die Älteren, die noch vornehmlich die linearen Angebote nutzen, nicht aus dem Blick geraten.
Spätestens 2033 werden die Schwerpunktangebote vollständig ins Digitale überführt sein. Damit soll für alle Nutzergruppen der Zugang zu einer unabhängigen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung der Öffentlich-rechtlichen gewährleistet bleiben.Bei der Erarbeitung des Siebten Medienänderungsstaatsvertrages sind die von der Reform berührten öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbieter, deren Gremien, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer öffentlichen bundesweiten Anhörung gehört worden. Über 16.000 Zuschriften sind ausgewertet worden und in die Meinungsbildung zu den Regelungen des Staatsvertragsentwurfs eingeflossen. Dies zeigt ein großes Interesse am öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie seine Bedeutung für das demokratische Gemeinwesen.
Der Staatsvertragsentwurf ist von der Rundfunkkommission der 16 Länder sowie von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten abschließend behandelt worden. Nach den erforderlichen Vorunterrichtungen der Landesparlamente wollen die Regierungschefinnen und Regierungschefs den Staatsvertragsentwurf anschließend bis zu ihrer Konferenz im März 2025 unterzeichnen.
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erstellt am:
28.01.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
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