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Fördergelder des Bundes für Kita-Bau dürfen nicht verloren gehen - Niedersachsen stützt Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen

Das Land Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Kommunen mehr Zeit bekommen, um vom Bund geförderte Kindertageseinrichtungen fertig zu bauen, ohne dass Fördergelder verloren gehen. Einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag auf Initiative von Kultusministerin Frauke Heiligenstadt angeschlossen.

Die Landesregierung will damit erreichen, dass der Durchführungszeitraum für entstehende Bauten um jeweils ein Jahr beziehungsweise eineinhalb Jahre verlängert wird. Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen müssen alle Baumaßnahmen bis zum 31. Dezember 2013 beziehungsweise bis zum 31. Dezember 2014 abgeschlossen sein. Da dies nicht in jedem Fall gewährleistet ist, sollten die Fristen zur Verausgabung der Mittel möglichst schnell verlängert werden.

Die derzeit bestehenden Fristen schürten in hohem Maße Verunsicherung und hätten in einigen Fällen bereits dazu geführt, dass mit den dringend erforderlichen Baumaßnahmen gar nicht erst begonnen worden sei, sagte Ministerin Heiligenstadt.

Die im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro sind in den Ländern insgesamt nahezu vollständig bewilligt und größtenteils auch bereits veraus­gabt. In Niedersachsen sind zum Stand 5. September 2013 von den auf das Land entfallenden 213,9 Mio. Euro 99,8 Prozent bewilligt (Deutschland gesamt: 99,61 Prozent) und 87,1 Prozent abgerufen (Deutschland gesamt: 87,2 Prozent). Auch die seit Februar 2013 bereitgestellten Mittel des Investitionsprogramms 2013 bis 2014 sind bereits in erheblichem Maße bewilligt worden, die Maßnahmen befinden sich vor Ort in der Umsetzung. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelabfluss bis zum Ende des Jahres noch deutlich steigen wird.

Um Kommunen und Trägern schnell Planungssicherheit beim Ausbau der Kindertages­betreuung zu geben, ist es aus Sicht der Landesregierung unbedingt erforderlich, dass der Antrag als besonders eilbedürftig mit dem Ziel der sofortigen Sachentscheidung in die kommende Sitzung des Bundesrates am 8. November 2013 eingebracht wird. Dann muss die Bundesregierung innerhalb von drei Wochen eine Stellungnahme abgeben.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.10.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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