Geldwäsche und Waffenrecht – Landeskabinett beschließt Änderung der ZustVO-Wirtschaft
Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag „grünes Licht" für die Änderung der ZustVO-Wirtschaft zum 1. Januar 2025 gegeben. Hinter der Abkürzung verbirgt sich die ‚Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sowie in anderen Rechtsgebieten‘. Geändert wird sie, weil es maßgebliche Entwicklungen im Bereich der Geldwäscheprävention im so genannten Nicht-Finanzsektor und im Bereich des Waffenrechts gibt. Im Laufe der Jahre haben sich in beiden Bereichen die Aufgaben immer komplexer gestaltet, gleichzeitig sind die Anforderungen an die Aufsichtsbehörden deutlich gestiegen.
Jetzt erfolgt eine Zentralisierung und Spezialisierung der Aufgabenwahrnehmungen. Die Vorgaben sollen zukünftig an zentralen Stellen kontrolliert und die Aufsichtstätigkeiten effektiver gestaltet werden können. Durch die Änderung im Bereich des Geldwäscherechts wird ab 2025 die Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten von Landkreisen und kreisfreien Städten zentralisiert und ins niedersächsische Wirtschaftsministerium (MW) verlagert. Die Kommunen werden von der Aufgabe der Aufsicht im Bereich der Geldwäscheprävention befreit und entlastet.
Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände hatte mit Blick auf das Waffenrecht angeregt, die Zuständigkeiten im gewerblichen Waffenrecht (Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums) entsprechend der Regelungen im nicht-gewerblichen Waffenrecht (Zuständigkeit im Innenministerium) auf die Region Hannover, die Landkreise und die kreisfreien Städte zu übertragen. Dadurch wird ebenfalls ab 2025, eine so genannte ‚Behördenidentität‘ hergestellt, sprich: die Zuständigkeiten für das gewerbliche und das nicht-gewerbliche Waffenrecht werden an einer Stelle bei den größeren Verwaltungseinheiten und damit bei den zentralen fachkundigen Stellen gebündelt. Kleinere Kommunen werden von den Aufgaben entlastet. Für Bürgerinnen und Bürger und für Gewerbetreibende werden mit der Zusammenlegung der waffenrechtlichen Zuständigkeiten an zentralen Stellen die Handhabung einheitlicher und übersichtlicher ausgestaltet. Die Regelung wird damit insgesamt bürgerfreundlicher.
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erstellt am:
17.09.2024
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