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Jahresauftaktklausur des Landeskabinetts in Salzgitter

Vom 29. bis 30. Januar 2024 hat sich die Landesregierung zusammen mit den Staatssekretärinnen und Staatssekretären in Salzgitter zu ihrer Jahresauftaktklausur getroffen. Im Mittelpunkt der Klausur stand das erklärte Ziel aller Kabinettsmitglieder, komplizierte Regelungen und zu lange Verfahrensabläufe deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ausgetauscht hat man sich auch über die Arbeitsschwerpunkte der Ressorts im Jahr 2024, insbesondere über gemeinschaftliche Vorhaben mehrerer Ministerien.

1. Schneller, einfacher, günstiger

Auch in Niedersachsen gibt es nach wie vor in vielen Bereichen eine erhebliche Überregulierung. Die Folgen sind lange Verfahrensdauern, komplizierte Abläufe, kostspielige Prozesse. Die Bürgerinnen und Bürger haben die berechtigte Erwartung, dass Verwaltungsverfahren zukünftig schneller, einfacher und günstiger durchgeführt werden. Die niedersächsische Wirtschaft steht mitten in einem umfangreichen Transformationsprozess, der möglichst schnell realisiert werden soll. Gleichzeitig werden infolge des demographischen Wandels auch in der Verwaltung immer weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Die Landesregierung will einen deutlichen Beitrag zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen leisten. Dies ist das gemeinsame Schwerpunktthema der Landesregierung für 2024.

1.1. Die zeitnahe Umsetzung des auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 geschlossenen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses. Damit sollen Infrastrukturvorhaben in Niedersachsen deutlich schneller und unkomplizierter durchgeführt werden können. Die im Rahmen des Paktes für Beschleunigung notwendigen Änderungen von landesrechtlichen Regelungen soll rasch initiiert, Verfahrensoptimierungen zeitnah eingeleitet werden. Dazu gehört beispielsweise eine frühzeitigere Kommunikation zwischen Vorhabentragenden und Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern und Umweltverbänden. Doppelbeteiligungen oder Doppelkommunikation sollten vermieden, Fristen verkürzt und Anhörungsverfahren gebündelt werden.

1.2. Neben der Umsetzung des Paktes für Beschleunigung soll in den nächsten Monaten auch in den anderen Bereichen der Landesverwaltung eine systematische kritische Überprüfung der Regelungen und Verfahrensabläufe erfolgen. Ziele sind eine deutliche Steigerung der Geschwindigkeit von Verfahren und eine Steigerung der Kundenfreundlichkeit der Verwaltung. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Digitalisierung. Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung soll für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen einfacher und kostengünstiger werden. Gleichzeitig wird damit Vorsorge für die immer mehr drohenden Personalengpässe geschaffen.

Die Optimierung der Abläufe und der Verfahrensdauern soll gleichzeitig bottom up und top down erfolgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert und herzlich eingeladen, ihrerseits Vereinfachungs- und Beschleunigungsmaßnahmen vorzuschlagen. Die Leitungen der Ministerien haben sich in der Kabinettsklausur auch verpflichtet, den Optimierungsprozess engagiert zu fördern und zu begleiten. Jedes Ressort wird wesentliche Stakeholder und Interessengruppen und deren Anregungen in diesen Prozess einbeziehen.

Für die Umsetzung wurden folgende Meilensteine vereinbart:

  • Bis zum 26. Februar 2024 sollen die Aufbauorganisation dieser Geschäftsprozessoptimierung in allen Ressorts abgeschlossen und die Prozessverantwortlichen auf Arbeitseben benannt sein. (Aufbauphase)
  • Die Vorschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ressorts und die der zu beteiligenden Interessensgruppen sollen bis zum 23. Juni 2024 eingeholt und systematisiert werden. (Beteiligung/Stoffsammlung)
  • Bis Ende September 2024 sollen wesentliche Optimierungs- und Beschleunigungsansätze identifiziert und vorgeprüft sein. (Prüfphase)
  • Bis zum Jahresende 2024 erfolgt dann eine Feinprüfung, bei Bedarf die Entwicklung von Experimentierklauseln sowie die Vorbereitung von konkreten Umsetzungsentscheidungen für das Kabinett. (Feinsteuerung und Vorbereitung der Umsetzung)
  • Anfang 2025 sollen wesentliche Entscheidungen getroffen und das weitere Vorgehen vereinbart werden. (Entscheidungs- und Umsetzungsphase)
  • Im Laufe des Jahres 2025 erfolgen dann eine erste Evaluation von vereinfachten Regelungen und etwaig notwendige Nachbesserungen und sich empfehlende Ausweitungen. (Evaluation und Nachsteuerung)

In der Staatssekretärsrunde wird regelmäßig der Fortgang dieses Gesamtvorhabens betrachtet, wo immer notwendig, soll nachgesteuert werden. Der ganze Prozess soll möglichst transparent gestaltet und auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Verwaltungsprozesse sollen einfacher, schneller und günstiger werden – das ist ein höchst anspruchsvolles Vorhaben. Dabei wollen wir an positiven Erfahrungen, beispielsweise bei der Planung und Genehmigung der LNG-Terminal, anknüpfen. Anstelle maximaler Risikovermeidung soll zukünftig stärker Wert gelegt werden auf zügige Erledigungen. Eine wesentliche Gelingensbedingung für diesen Prozess ist, dass alle Leitungen der Ministerien die Verantwortung für Beschleunigungen und Optimierungen übernehmen.“

Kultusministerin Julia Willie Hamburg: „Es liegt auf der Hand, dass beispielsweise die Energiewende und die Transformation der Wirtschaft nur gelingen können, wenn Politik und Verwaltung die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Doch auch die Themen Demographie und Fachkräftesicherung spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Wir haben in den kommenden Jahren mit erheblichen Personalabgängen zu rechnen, die sich natürlich auf die Landesverwaltung auswirken werden. Deshalb befinden wir uns derzeit im Kultusbereich im Dialog mit der Schulpraxis, wie wir die Schulen bei sinkenden Fachkräften demographiefest aufstellen.

2. Wesentliche Vorhaben in 2024

Im Rahmen der Jahresauftaktklausur haben sich die Mitglieder der Landesregierung auch über weitere wichtige Vorhaben des Jahres 2024 ausgetauscht.

Dazu gehören Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes und die Aufarbeitung der Folgen des jüngsten Hochwassers. Spätestens zum April-Plenum soll eine Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in den Landtag eingebracht werden. Gleichzeitig soll der Hochwasser- und Küstenschutz weiter optimiert und ein umfassendes Wassermanagement aufgelegt werden.

In der ersten Jahreshälfte 2024 soll eine Grundsatzentscheidung zur Gründung einer Liegenschaftsgesellschaft getroffen werden. Sie soll unter Einhaltung der Regeln der Schuldenbremse auch Zugang zum Kreditmarkt haben und könnte so als zusätzliches Finanzierungsinstrument für wichtige Investitionen dienen.

Ein elementares landespolitisches Vorhaben bleibt auch 2024 die Krankenhausreform. Dazu gehören eine Modernisierung der stationären Versorgungsstruktur, die Umstellung von Fachabteilungen auf Leistungsgruppen sowie von Betten auf Fallmengen.

Das Kultusministerium wird zeitnah die Arbeiten an einem sozialdatenbasierten Index zur Ressourcensteuerung abschließen. Personalressourcen sollen ab dem Schuljahr 2024/25 verstärkt dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden.

Im Wirtschaftsministerium wird bereits intensiv an der bevorstehenden Reform der NBank gearbeitet. Außerdem soll im Rahmen der Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes eine „Bindung an repräsentative Tarifverträge“ erfolgen.

Bereits in der Ressortmitzeichnung ist ein Entwurf für ein Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz des Landwirtschaftsministeriums. Ziel ist die Förderung bäuerlicher Betriebe durch die Sicherung günstigerer Preise im Grundstück- und Pachtverkehr.

Ein Schwerpunkt nicht nur des Europaministeriums, sondern der gesamten Landesregierung ist eine Informations- und Motivationskampagne zur Europawahl zusammen mit zahlreichen Kooperationspartnerinnen und -partnern.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.01.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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