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Kabinett befasst sich mit Ergebnissen der Regelbeurteilungsverfahren 2020

Die Landesregierung hat sich in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag mit dem „Bericht über die Ergebnisse der Regelbeurteilungsverfahren 2020 und die Entwicklung der Ergebnisse seit den Regelbeurteilungsverfahren 2010/2011 sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Beurteilungsverzerrungen“ befasst. Bei dem Bericht handelt es sich um eine ressortübergreifende Auswertung der Regelbeurteilungen von Beschäftigten innerhalb der Landesministerien sowie der Staatskanzlei. Im Fokus der Untersuchung steht die Frage, ob es bei den Beurteilungen von Männern und Frauen sowie von Voll- und Teilzeitbeschäftigten geschlechtsspezifische Unterschiede gibt. Auch geben die Ergebnisse einen Aufschluss darüber, wie sich die Beurteilungen seit dem Jahr 2010 entwickelt haben.

Die aktuellen Daten zeigen: Eine positive, wenn auch sehr kleine Entwicklung ist im Bereich der Beurteilung von teilzeitbeschäftigten Frauen zu erkennen. Im Vergleich zum Beurteilungsverfahren 2017 hat sich die Anzahl der Ressorts, in denen teilzeitbeschäftigte Frauen gegenüber vollzeitbeschäftigten Frauen schlechter beurteilt wurden, ein klein wenig verringert (2017: in 10 von 10 und 2020: in 7 von 11). Damit liegt die Anzahl aber noch immer über dem Niveau von 2013/2014 und nur geringfügig unter dem Niveau von 2010/2011. Weiterhin wurden im Vergleich zur Auswertung der Regelbeurteilungsverfahren 2017 in der Beurteilungsrunde 2020 vollzeitbeschäftigte Frauen in fünf Häusern schlechter beurteilt als Männer, während 2017 in nur zwei Ressorts Frauen schlechter beurteilt wurden. Dabei lässt sich feststellen, dass Frauen in Führungspositionen sowie potenzielle weibliche Führungskräfte in Teilzeit von schlechterer Beurteilung besonders betroffen sind.

Insgesamt 87 Prozent aller Teilzeitbeschäftigen in der Landesregierung sind weiblich. Etwas mehr als jede dritte Frau ist in der Landesregierung teilzeitbeschäftigt. Die Benachteiligung betrifft somit in der Regel Frauen, die in der überwiegenden Zahl der Fälle auch die Care-Arbeit übernehmen. Da Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich im Dienstalltag weniger sichtbar sind, laufen sie demnach eher Gefahr, dass ihre Leistung nicht in gleicher Weise wahrgenommen wird wie bei Vollzeitbeschäftigten. Gleichzeitig sind Beurteilungen in Bewerbungsverfahren und bei Beförderungen noch immer vorrangige Entscheidungsgrundlage und damit auch eine wichtige Voraussetzung für einen Karriereaufstieg im öffentlichen Dienst.

Um diesem Trend entgegenzuwirken, plant die Landesregierung derzeit die Überarbeitung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG). Künftig sollen geschlechtergerechte Beurteilungsverfahren fester Bestandteil des NGG werden – nicht zuletzt, da sich seit den Auswertungen beginnend in den Jahren 2010/2011 die Beurteilungsverzerrung zu Ungunsten von Frauen und Teilzeitbeschäftigten kaum verändert hat.

„Frauen werden in dienstlichen Beurteilungen leider immer noch schlechter bewertet als Männer“, kommentiert Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi den Bericht. „Und das nicht, weil sie nicht gut sind. Es ist vielmehr zu vermuten, dass bei Beurteilungen unbewusst stereotype negative Zuschreibungen die Beurteilungen zu Ungunsten von Frauen beeinflussen. Das wollen wir in der Landesregierung nicht länger hinnehmen und verfolgen das Ziel, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass Beurteilende künftig noch geschlechtergerechter beurteilen.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@ms.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.08.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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