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Kabinett beschließt Änderung der Niedersächsischen Beihilfeverordnung

Die Landesregierung hat am (heutigen) Mittwoch eine Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Beihilfeverordnung beschlossen. Damit sollen Verbesserungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Beihilfe übertragen werden. Das betrifft insbesondere die Bereiche der ambulanten Psychotherapie und der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

Einige Leistungsverbesserungen wurden in der Praxis schon im Rahmen einer sogenannten Vorgriffsregelung berücksichtigt. Dazu zählt beispielsweise die Grippe-Schutzimpfung für alle. Diese Leistungen werden nun dauerhaft in die Beihilfeverordnung übernommen.

Daneben werden die Regelungen zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für stationäre Behandlungen in privaten Kliniken und für Rehabilitationsmaßnahmen sowie für ambulante Kurzzeittherapie novelliert. Des Weiteren wird die Regelung, die eine Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Behandlungen durch nahe Angehörige bisher ausschloss, ersatzlos gestrichen.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.06.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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