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Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zur Erleichterung der Genehmigung der Herstellung von Wasserstoff

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern zur Erleichterung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff beschlossen.

Die Initiative setzt sich dafür ein, dass zukünftig Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff erst ab einer elektrischen Anschlussleistung von 130 Megawatt (MW) der Industrieemissions-Richtlinie unterfallen sollen. Für Elektrolyseure zwischen fünf Megawatt bis 130 Megawatt soll eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren erteilt werden können. Für kleine Elektrolyseure unter fünf Megawatt, die keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen, soll gar keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und keine Vorprüfung der Umweltverträglichkeit mehr erforderlich sein. Die Initiative folgte einem Beschluss der Umweltministerkonferenz. Danach sollen die bisher vorgeschlagenen Schwellen von 100 kW Leistung und 100 kg gelagerter Wasserstoff für die Anwendung der 4. Verordnung über Genehmigungspflichtige Anlagen (BImSchV) zur Genehmigung von Elektrolyseuren deutlich angehoben werden.

Mit der Initiative zur Beschleunigung und Vereinfachung des Wasserstoffhochlaufs würden zahllose immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wegfallen.

Die Erleichterung der Genehmigung von Elektrolyseuren soll über eine Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Die damit mögliche Ausweitung der Wasserstofferzeugung dient dem Klimaschutz und der Energiewende.


Hintergrund:

Zur Erreichung der Klimaziele und der entsprechend erforderlichen Transformation der Gesellschaft ist die Ausweitung der Erzeugung von Wasserstoff dringlich. Bis 2030 soll die Elektrolyseleistung zur Wasserstofferzeugung auf 10 Gigawatt ausgebaut werden.

Verstärkt zum Einsatz kommen dabei auch kleinere dezentrale Elektrolyseure. Sie dienen einer verbrauchsnahen Erzeugung und erleichtern ein flexibles Reagieren auf das fluktuierende Angebot an Wind- und Solarstrom. Sie sind sowohl für die Versorgungssicherheit als auch für die Netzstabilität relevant. Kleine Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung bis fünf Megawatt laufen nicht Gefahr, in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden. Ihr sicherer und umweltverträglicher Betrieb wird durch die Fortentwicklung des Standes der Technik sowie durch vorgesehene Änderungen an der Musterbauordnung und deren Umsetzung in den Bauordnungen der Länder sowie über das Produktrecht sichergestellt. Eine Ermittlung und eine Bewertung von erheblichen Umweltauswirkungen können hier somit entfallen. Die Initiative zur deutlichen Anhebung der BImSchV-Schwelle für Elektrolyseure wurden im November 2022 auf der Umweltministerkonferenz in Goslar einstimmig beschlossen.

Die vorgeschlagenen aufwandsreduzierten und schnelleren Genehmigungsverfahren sollen den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unterstützen und gleichwohl Umweltqualität und Anlagensicherheit gewährleisten.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.11.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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