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Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zur Identifizierungspflicht im Netz

Pistorius: „Um Straftaten im Internet verfolgen zu können, müssen wir die Möglichkeit haben, die Täter zu identifizieren. Einen rechtsfreien Raum im Internet dürfen wir gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Hass und Hetze nicht dulden.“

Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag einer Bundesratsinitiative des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zugestimmt. Das Ziel ist es, durch Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Identifizierbarkeit im Internet zu erleichtern. Dazu soll in das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Identifikationspflicht aufgenommen werden. Nutzer müssten dann bei der Registrierung in sozialen Netzwerken Namen, Anschrift und Geburtsdatum angeben. Der Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes soll auch auf Anbieter von Spieleplattformen erweitert werden. Diese werden insbesondere durch die Einbettung von Messengerdiensten und spielinternen Kommunikationsmöglichkeiten zur Verbreitung von Hassbotschaften genutzt.

Initiator dieser Gesetzesänderung ist der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. „Betreiber von einschlägigen Kommunikationsplattformen im Netz“, so Pistorius, „müssen zukünftig diejenigen identifizieren können, die bisher oft hinter anonymen Accounts Hass und Hetze verbreiten. Wenn Nutzerinnen und Nutzer ihre persönlichen Daten hinterlegen, sind diese im Falle eines Strafermittlungsverfahrens beim Betreiber abrufbar. Das erleichtert und beschleunigt die Ermittlungen, Straftaten können effektiv verfolgt werden. Einen rechtsfreien Raum im Internet dürfen wir gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Hass und Hetze nicht dulden.“ Pistorius weiter: „Das bedeutet nicht, dass wir eine Klarnamenpflicht fordern. Aber wenn jemand unter seinem Nickname etwas strafrechtlich Relevantes formuliert oder gar jemanden bedroht, muss er dafür auch belangt werden können. So sollen mögliche Opfer geschützt werden können.“

Bisher stoßen Ermittlungen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder auch Bedrohung oft sehr rasch an ihre Grenzen. Ohne eine Identifikationspflicht sind Täterinnen oder Täter kaum zu ermitteln. Unter der Verwendung von Pseudonymen kann bislang jede Person uneingeschränkt Kommentare abgeben, ohne befürchten zu müssen, dass sie rasch identifiziert werden kann. Notwendig ist bislang ein erheblicher Ermittlungsaufwand.

Mit der Gesetzesinitiative sollen die Verantwortlichen aus der Anonymität des Netzes herausgeholt und die Betreiber von Plattformen in die Pflicht genommen werden. Damit die bisherige Gesetzeslücke geschlossen werden kann, müssen weitere Länder die Initiative Niedersachsens unterstützen und der Bundestag zustimmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.02.2020
zuletzt aktualisiert am:
05.02.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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