Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts
Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts einzubringen.
Dem Bundesverfassungsgericht kommt eine zentrale Funktion für die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der verfassungsrechtlichen Ordnung insgesamt zu. Für eine effektive verfassungsgerichtliche Kontrolle sind die Funktionsfähigkeit, Unabhängigkeit und Überparteilichkeit des Gerichts unerlässlich.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Einflusses rechtspopulistischer Parteien hatten der Bundesminister der Justiz und verschiedene Bundestagsfraktionen einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgestellt, um das Bundesverfassungsgericht vor einem Zugriff durch populistische Kräfte zu schützen. Die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen sollen die Funktionsfähigkeit, Unabhängigkeit und Überparteilichkeit des Gerichts sicherstellen.
Aus Sicht der antragstellenden Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gehen diese vom Bund vorgeschlagenen Änderungen aber nicht weit genug, um das Bundesverfassungsgericht wirklich wirksam abzusichern. In der jüngeren Vergangenheit hat sich am Negativbeispiel der Republik Polen gezeigt, wie schnell ein Verfassungsgericht außer Funktion gesetzt werden kann, wenn eine populistische Parlamentsmehrheit Zugriff auf das Verfassungsverfahrensrecht bekommt. So etwas muss für Deutschland verhindert werden.
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen schlagen in Ergänzung der vom Bund lancierten Maßnahmen vor, zukünftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von der Zustimmung des Bundesrats abhängig zu machen und dies im Grundgesetz festzuschreiben.
Damit folgen die Länder teilweise den Empfehlungen der Justizministerkonferenz.
Deren aktuelle Vorsitzende, die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann, begrüßt die Initiative:
„Ein starkes und unabhängiges Verfassungsgericht ist eine tragende Säule unseres demokratischen Rechtsstaats. Der verbesserte Schutz des Bundesverfassungsgerichts muss deshalb allen Demokratinnen und Demokraten in unserem Land weiterhin ein zentrales Anliegen sein. Als Vorsitzende der Justizministerkonferenz habe ich immer deutlich gemacht, dass sich die Länder ihrer Verantwortung für unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat sehr bewusst sind. Bei der letzten Justizministerkonferenz Anfang Juni haben wir deshalb bereits zahlreiche konkrete Vorschläge zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts unterbreitet. Auch auf Bundesebene hat eine parteiübergreifende Allianz hierzu bereits viele gute Ideen zusammengetragen. Mit der gestern verabschiedeten Bundesratsinitiative wollen wir gemeinsam mit anderen nun die Diskussion um einen von allen demokratischen Kräften in Bund und Ländern getragenen Konsens weiter voranbringen. Wir setzen uns dabei dafür ein, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz künftig als Zustimmungsgesetz auszugestalten und damit die Länder als weiteres Bollwerk gegen autoritäre Kräfte bei künftigen Gesetzesänderungen mit ins Boot zu holen. Damit schaffen wir eine zweite starke Verteidigungslinie im Kampf gegen die Feinde unserer Demokratie. Ich hoffe weiterhin sehr, dass es uns so zeitnah gelingen wird, gemeinsam einen wirksamen Schutzwall um das Bundesverfassungsgericht als Garanten unseres Rechtsstaats zu errichten.“
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erstellt am:
18.09.2024
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