Kabinett beschließt eine Neufassung des Niedersächsischen Mediengesetzes
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf des Niedersächsischen Mediengesetzes beschlossen und dem Landtag zur abschließenden Beratung zugleitet.
Mit dem Gesetzesvorhaben sollen zum einen Anpassungen an die neuen Regelungen des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Medienstaatsvertrages vorgenommen werden.
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Einführung einer Förderoption zur Unterstützung des Qualitätsjournalismus in Niedersachsen durch die Landesmedienanstalt. Lokale und regionale Rundfunkveranstalter, Anbieter von rundfunkähnlichen Telemedien und Verlage mit Sitz in Niedersachsen sollen bei der Aus-und Fortbildung ihrer Mitarbeitenden im Hinblick auf den Medienmarktwandel unterstützt werden. Hierzu würden der Landesmedienanstalt Mittel aus dem Landeshaushalt oder von Dritten zur Verfügung gestellt, die diese dann eigenverantwortlich im Rahmen eines Förderprogramms vergeben könnte.
Außerdem wird vorgeschlagen, die Möglichkeiten für die Veranstaltung von nicht kommerziellem privaten Rundfunk um eine Komponente zu erweitern. Bürgerprogramme könnten dann zukünftig auch dann finanzielle Unterstützung der Landesmedienanstalt erhalten, wenn sie ausschließlich digital verbreitet werden. Durch technische Entwicklungen überholte Regelungen (zum Beispiel für analoge Kabelplattformen) sollen aus dem Gesetz gestrichen werden.
Zudem ist geplant, die möglichen Aufsichtsmaßnahmen der Landesmedienanstalt zu erweitern, um den zunehmend komplexeren und unterschiedlichen Anforderungen der Aufsicht gerecht zu werden. Damit würde die Landesmedienanstalt in die Lage versetzt, auch zukünftig eine effiziente Aufsicht über den Rundfunk und Telemedien zu gewährleisten. Die Gleichstellung von Männern und Frauen im Gremium der Landesmedienanstalt soll zusätzlich gestärkt werden.
Weitere Änderungen zielen vor allem auf die Verbesserung der praktischen Anwendung des Mediengesetzes ab. Bürokratischer Aufwand soll soweit wie möglich abgebaut werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.06.2021
zuletzt aktualisiert am:
03.06.2021
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