Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum NOOTS-Staatsvertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zum NOOTS-Staatsvertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems auf den Weg gebracht. Beschlossen wurde eine Einbringung in den Landtag unter Beantragung einer sofortigen Ausschussüberweisung.
Damit soll eine Anbindung der niedersächsischen Behörden und öffentlichen Stellen an das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) auf den Weg gebracht werden. Das System wird beim Bundesverwaltungsamt betrieben. Das NOOTS ermöglicht einen bundesweiten digitalen Abruf von Nachweisen aus den Registern der Verwaltung. Das bedeutet: Liegen Daten und Nachweise bereits in einem anderen, ebenfalls an NOOTS angeschlossenen Register vor, kann die Verwaltung auf eine erneute Vorlage verzichten. Dies unterstützt die digitale Abwicklung von Verwaltungsleistungen und verkürzt die Bearbeitungszeiten.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
08.07.2025
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