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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR)


Mit der Einrichtung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) wird die Einführung der elektronischen Patientenakte unterstützt. Davon sollen zu allererst die Patientinnen und Patienten profitieren. Das Landeskabinett machte heute den Weg dafür frei. Der Entwurf des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters wurde beschlossen. Dieser wird nun in den Landtag eingebracht.

Mit dem Gesetzentwurf zum eGBR-Staatsvertrag wird ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gesetzt.

Wesentliches Ziel ist es, die Möglichkeiten – insbesondere der elektronischen Patientenakte – für alle Versicherten nutzbar zu machen, indem sie hinsichtlich ihrer Inhalte sowie der Verarbeitungsbefugnisse und der Zugriffskonzeption näher ausgestaltet wird.

Damit auch die Leistungserbringer die elektronischen Patientenakten lesen und befüllen können, müssen sie Zugriffs- und Verarbeitungsrechte erhalten. Dies soll durch elekt-ronische Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA/eBA) erfolgen, die unter anderem die elektronische Signatur sowie Verschlüsselungselemente enthalten.

In der Gesundheitsministerkonferenz hatten sich die Länder bereits frühzeitig darauf verständigt, eine gemeinsame Stelle in Nordrhein-Westfalen für die Herausgabe der elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise zu schaffen. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf soll dem Staatsvertrag seitens Niedersachsen zugestimmt und somit die rechtliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen geschaffen werden.

Mit dem Ziel der Digitalisierung des Gesundheitswesens waren durch das am 29. Dezember 2015 in Kraft getretene Gesetz für die sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) und das Patientendaten-Schutz-Gesetz vom 14. Oktober 2020 die erforderlichen Voraussetzungen zur Etablierung der Telematikinfrastruktur und Einführung digitaler Anwendungen geschaffen worden.

Der Gesetzesentwurf ist dieser Presseinformation beigefügt.

Presseinformationen
Anlage: Gesetzentwurf_eGBR

  Gesetzesentwurf_eGBR
(PDF, 0,21 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.08.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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