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Kabinett will Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung gesetzlich absichern – mit attraktiven Pflegeberufen gegen den Fachkräftemangel

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Weg für eine gesetzlich abgesicherte Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung frei gemacht. Vor diesem Hintergrund legt die Landesregierung den mit der Pflege befassten Verbänden nunmehr die Änderung des Pflegegesetzes zur Anhörung vor. Die Gesetzesänderung sei ein wichtiger Schritt im Bemühen, die Pflegeberufe attraktiver und interessanter für Menschen zu machen, die auf der Suche nach einem für sie geeigneten Beruf sind, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt unter Verweis auf den Fachkräftemangel in der Pflege.

In Niedersachsen leben heute 275 000 pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2020 werden es laut Schätzungen bereits 310 000 sein, bis 2050 wird sich ihre Zahl auf 480 000 fast verdop­pelt haben. Bereits heute fehlen in der Pflege etwa 3 000 Fachkräfte.

In der Altenpflegeausbildung lernen zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen erheben ein Schulgeld. Die Notwendigkeit, Schulgeld be­zahlen zu müssen, stellt dabei besonders für junge Menschen bei ihrer Berufswahlentschei­dung einen Hemmschuh dar. Das Land fördert derzeit die Altenpflegeschülerinnen und -schüler an privaten Schulen mit bis zu 200 Euro im Monat. Im Ergebnis zahlen die Schüle­rinnen und Schüler damit schon jetzt kein Schulgeld mehr. Diese Förderpraxis müsse endlich gesetzlich abgesichert werden, sagt Rundt. Bislang handelt es sich lediglich um freiwillige Leistungen des Landes. Mit der gesetzlichen Absicherung soll das Ziel erreicht werden, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege zu erhöhen.

Ein weiterer Baustein zur Stärkung der pflegerischen Infrastruktur in Niedersachsen ist die Forderung der Sozialministerin an die Pflegekassen und die Verbände der Pflegeeinrichtun­gen als Partner der Selbstverwaltung, die Pflegesätze anzuheben. Diese liegen in Niedersachsen weit unter dem Bundesdurchschnitt. Eine Erhöhung der Pflegesätze sei eine weitere Voraussetzung dafür, dass in Niedersachsen tarifgerechte Löhne gezahlt und aus­reichend Menschen für diesen Beruf gewonnen werden könnten, sagt Cornelia Rundt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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