Klage der CDU-Landtagsfraktion: Staatsgerichtshof gibt wichtige Signale
Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof am (heutigen) Freitag zur Kritik der CDU-Landtagsfraktion an der Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Landesregierung erklärt der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke:
"Der Staatsgerichtshof hat heute wichtige Signale gegeben, welche Erwartungen er an eine Landesregierung stellt, wenn es um die Beantwortung parlamentarischer Anfragen geht.
Die Landesregierung teilt uneingeschränkt die Ansicht, dass das Auskunftsrecht der Parlamentarier grundlegend für eine erfolgreiche Kontrolle der Regierung ist. Gleichwohl ist heute deutlich geworden, dass die Regierung neben ihrer verfassungsgemäßen Pflicht zur Beantwortung solcher Anfragen auch weitere gleichrangige Pflichten hat und dass es keinen absoluten Vorrang für die eine oder andere Pflicht gibt.
Der Staatsgerichtshof hat ferner anerkannt, dass Zahl und Umfang der parlamentarischen Anfragen und auch der bei der Bearbeitung erforderliche Rechercheaufwand sehr hoch sind. Bei den drei Anfragen der CDU-Fraktion, die heute im Mittelpunkt der Verhandlung standen, konnte von Seiten der Landesregierung nachvollziehbar beschrieben werden, warum deren Beantwortung so viel Zeit in Anspruch genommen hatte.
Der Versuch der CDU-Fraktion, diese drei außergewöhnlichen Fälle als symptomatisch für das Handeln der Landesregierung darzustellen, schlug fehl. Gleichwohl bleibt das Urteil Ende Januar 2016 abzuwarten."
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erstellt am:
06.11.2015
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