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Länder schaffen Rechtsklarheit zur Studienakkreditierung – Landesregierung stimmt Staatsvertrag über Qualitätssicherung in Studium und Lehre zu

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Mittwoch dem so genannten Studienakkreditie­rungs-Staatsvertrag zugestimmt, der am 1. Juni 2017 von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder in Berlin unterzeichnet werden soll. Der Staatsvertrag setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. Februar 2016 um. Die Karlsruher Richter hatten Rechtsklarheit zum Ak­kreditierungssystem und den Prozessen der Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen gefordert. Der Staatsvertrag ist erforderlich, um Verfassungs­konformität herzustellen.

Die Akkreditierung im Hochschulbereich ist ein Verfahren der Begutachtung von Bachelor- und Masterstudiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen. Mit Beschluss vom 17. Februar 2016 hatte das BVerfG eine grundlegende Entscheidung zu den rechtlichen Anforderungen an das Akkreditierungssystem in Deutschland getroffen. Das Verfassungsge­richt hatte die Legitimität der Akkreditierung als externe Qualitätssicherung zwar ausdrück­lich bestätigt, aber zugleich Vorgaben benannt, die auf gesetzlicher Ebene geregelt werden müssten.

Der „Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen“ soll bis zum 31. De­zember 2017 von den Landesparlamenten ratifiziert werden. Darüber hinaus wird zurzeit eine Musterrechtsverordnung zur näheren Ausgestaltung des Staatsvertrags in den Gremien der Kultusministerkonferenz erarbeitet.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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