Artikel-Informationen
erstellt am:
19.05.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, die Geschäftsführung der Meyer Werft vom Risiko einer Verwehrung oder Verzögerung der Überführungsgenehmigung für große Schiffe auf der Ems ab dem Jahr 2030 freizustellen. Damit unterstützt die Landesregierung die weitere Stabilisierung des Unternehmens, das durch diesen Beschluss langfristig Aufträge annehmen kann. Zu diesem Zweck hat das Kabinett am (heutigen) Montag das Finanzministerium und die Geschäftsführung der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (HanBG) ermächtigt, die dafür notwendigen Gesellschafterbeschlüsse zu treffen.
Für die Überführung größerer, von der Meyer-Werft gebauter Schiffe in die Nordsee muss die Ems angestaut werden. Die Möglichkeit zur Nutzung des Emssperrwerks bei Gandersum ist durch Planfeststellungsbeschlüsse bis Ende 2029 sichergestellt. Um Überführungen über diesen Zeitpunkt hinaus zu ermöglichen, muss erneut ein Antrag zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Sperrwerk gestellt werden. Das Verfahren wurde bereits angestoßen, Antragssteller ist der Landkreis Emsland. Die Nutzung der Ems für solche Überführungen ist auch im Masterplan Ems 2050 angelegt.
Angesichts der langen Planungs- und Bauzeit großer Kreuzfahrtschiffe muss die Meyer Werft bereits jetzt Liefervereinbarungen mit Kunden abschließen, die über 2029 hinaus gehen. Daraus ergibt sich für die Geschäftsführung das Risiko, für Schäden persönlich zu haften, falls die Genehmigung ab 2030 ausbleibt oder sich verzögert. Da die Geschäftsführung der Meyer Werft auf Dauer und Ausgang des Verfahrens nur sehr begrenzten Einfluss hat, möchte sie dieses Risiko nicht tragen und bittet daher um eine Ermächtigung von Seiten der Gesellschafter. Diese Ermächtigung führt zu einer Haftungsfreistellung der Geschäftsführung vom finanziellen Risiko, das sich aus der ausstehenden Nutzungsgenehmigung ab 2030 ergibt.
Die Anteile des Landes Niedersachsen an der Meyer Werft GmbH hält die HanBG als Gesellschafterin. Sie kann wegen der Bestimmungen in ihrem Gesellschaftsvertrag einen solchen Beschluss nur nach vorheriger Zustimmung des Kabinetts fassen. Die Entscheidung des Kabinetts hat keinen Einfluss auf das eigentliche Genehmigungsverfahren, das davon unabhängig durchgeführt wird.
Für das Land ist es von besonderer Bedeutung, dass die Meyer Werft ihren Geschäftsbetrieb unterbrechungsfrei auch über den 31.12.2029 hinaus langfristig fortführen kann, um die Sanierung und den Bestand des Unternehmens abzusichern.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mf.niedersachsen.de
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erstellt am:
19.05.2025
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Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833