Landesregierung beschließt Einbringung der Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes in den Niedersächsischen Landtag
In ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag hat die Landesregierung einen weiteren Schritt für eine Novellierung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes gemacht. Angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2022 haben sich auch für Niedersachsen Änderungsbedarfe ergeben. Diese betreffen insbesondere die Vorschriften zur Datenübermittlung zwischen dem Verfassungsschutz und anderen Behörden. Mit den von der Landesregierung vorgeschlagenen Anpassungen soll die Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes in diesem Kontext auch für die Zukunft sichergestellt werden.
Außerdem ist die allgemeine Gefährdungslage in Niedersachsen unverändert hoch. Die Herausforderungen, denen sich der Niedersächsische Verfassungsschutz bei der Bewertung und Beobachtung extremistischer Bestrebungen gegenübersieht, sind im Laufe der letzten Jahre gewachsen. Ziel des Gesetzentwurfes ist daher auch, diesen gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Um den aktuellen Herausforderungen gut gerüstet begegnen zu können, soll die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes gestärkt und an die tatsächlichen Erfordernisse einer effektiven nachrichtendienstlichen Tätigkeit angepasst werden.
Dabei soll unter anderem das im Niedersächsischen Verfassungsschutz vorhandene Verbot, Drohnen als Aufklärungsmittel einzusetzen, gestrichen werden. Auch sollen, neben weiteren Änderungen, die Voraussetzungen für das verdeckte Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes außerhalb von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und für die Kontostammdatenabfrage maßvoll abgesenkt und der Einsatzzeitraum für eine sogenannte kurzfristige Observation von bislang nur 24 auf 48 Stunden erweitert werden.
Die von Einzeltätern begangenen Anschläge in Halle am 9. Oktober 2019, in Hanau am
19. Februar 2020 und nicht zuletzt der Anschlag in Solingen vom 23. August dieses Jahres zeigen auf schreckliche Weise, dass der Verfassungsschutz im Hinblick auf seine Frühwarnfunktion in der Lage sein muss, Extremisten bereits im Vorfeld militanter Handlungen in den Blick nehmen zu können. Das gilt gerade auch für Einzelpersonen.
Die bislang unterschiedliche Bedrohungseinschätzung von Personenzusammenschlüssen und Einzelpersonen ist vor diesem Hintergrund aus Sicht der Landesregierung nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere die sozialen Medien, die von zahlreichen Menschen tagtäglich genutzt werden, eröffnen Einzelpersonen eine enorme Wirkungsbreite für Agitation und Hassbotschaften. Gefährliche Radikalisierungsverläufe können auch ohne die Zugehörigkeit zu einer Gruppierung erfolgen. Daher soll der Begriff der Bestrebung durch Einzelpersonen neu gefasst werden.
Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt zur Novelle:
„In Zeiten wachsender Unsicherheiten – sei es durch den internationalen Terrorismus, die zunehmende Radikalisierung in den sozialen Medien oder geopolitische Spannungen – steht der Staat in einer besonderen Verantwortung. Unser Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen. In die Arbeit der Sicherheitsbehörden und in die Fähigkeit des Staates, unsere Demokratie zu schützen. Mit den geplanten Änderungen am Verfassungsschutzgesetz wollen wir sicherstellen, dass der Verfassungsschutz in Niedersachsen seinen immer komplexeren Aufgaben auch zukünftig gerecht werden kann.“
Mit der heutigen Entscheidung des Kabinetts der Landesregierung wird der Weg für die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Niedersächsischen Landtag im Dezember geebnet.
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erstellt am:
26.11.2024
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